Urlaubsanpruch bei Minijob

Hallo!

Seit einiger Zeit arbeite ich in einem Nebenjob. In meinem Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit genau geregelt:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 4 Stunden.
Mein Urlaubsanpruch sind 20 Tage.

Bedeutet das, dass ich 4 Wochen Urlaub bekomme, oder zählen nur die 3 Tage pro Woche? Dann wären es mehr als 6 Wochen.

Danke für eine Antwort.

Grüße Petra

20 Tage sind 20 Tage…

Seit einiger Zeit arbeite ich in einem Nebenjob. In meinem
Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit genau geregelt:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 4 Stunden.
Mein Urlaubsanpruch sind 20 Tage.

Bedeutet das, dass ich 4 Wochen Urlaub bekomme, oder zählen
nur die 3 Tage pro Woche? Dann wären es mehr als 6 Wochen.

Hallo Petra,

20 Tage Urlaub bedeuten, daß Du an 20 Werktagen, an denen Du normalerweise arbeiten würdest, bezahlten Urlaub bekommst. Bei einer 3-Tage-Woche bedeutet dies eine Bruttourlaubszeit von 62/3 Wochen (= 20 : 3).

Es kommt aber auch durchaus vor, daß selbst Arbeitgeber hierbei ins Schleudern geraten und (meist ohne böse Absicht) falsche Angaben im Arbeitsvertrag machen. Dies erwähne ich deshalb, weil bei einem Job mit 12 Wochenstunden 20 Tage Urlaub recht selten geworden sind. Die falschen Angaben wären zwar vor Gericht problemlos durchsetzbar, aber wer will das schon?!? Der gesetzliche Mindesturlaubssatz (bis zum Alter von 16 Jahren 30, bis 17 Jahre 27, bis 18 Jahre 25, ab 18 Jahre 18 Werktage) wird gerade bei kleinen Jobs nicht oft überschritten. Frag einfach mal beim AG nach.

Schöne Ferien ;o)
R o b.

Hallo Petra,

nach dem Bundesurlaubsgesetz hast du einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr. Das sind 4 Wochen.
Der Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu nehmen. Dann gäbe es auch kein Problem. Denn 4 Wochen bleiben es, ob du vollzeit- oder nur teilzeitbeschäftigt bist.
Problematisch wird es, wenn du den Urlaub tageweise nimmst. Dann nämlich kannst du 24 Werktage (oder wenn du nur von montags bis freitags arbeitest = 20 Arbeitstage) Urlaub machen. Aber nur, wenn der Arbeitgeber dies zuläßt. Das muss er nicht!

Gruß,
Francesco

Hallo.

Seit einiger Zeit arbeite ich in einem Nebenjob. In meinem
Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit genau geregelt:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 4 Stunden.
Mein Urlaubsanpruch sind 20 Tage.

Ohne den genauen Wortlaut im AV zu kennen, kann man das nicht beantworten. Schreib mal den § hier rein. Gilt ein TV?

Gruß,
LeoLo

Hallo Petra,

20 Tage Urlaub bedeuten, daß Du an 20 Werktagen, an denen Du
normalerweise arbeiten würdest, bezahlten Urlaub bekommst. Bei
einer 3-Tage-Woche bedeutet dies eine Bruttourlaubszeit von
62/3 Wochen (= 20 : 3).

Es kommt aber auch durchaus vor, daß selbst Arbeitgeber
hierbei ins Schleudern geraten und (meist ohne böse Absicht)
falsche Angaben im Arbeitsvertrag machen. Dies erwähne ich
deshalb, weil bei einem Job mit 12 Wochenstunden 20 Tage
Urlaub recht selten geworden sind. Die falschen Angaben wären
zwar vor Gericht problemlos durchsetzbar, aber wer will das
schon?!? Der gesetzliche Mindesturlaubssatz (bis zum Alter von
16 Jahren 30, bis 17 Jahre 27, bis 18 Jahre 25, ab 18 Jahre 18
Werktage) wird gerade bei kleinen Jobs nicht oft
überschritten. Frag einfach mal beim AG nach.

Schöne Ferien ;o)
R o b.

Hallo Rob

Ja, Du hast Recht. 20 Tage sind 20 Tage. So weit, so gut. Ab da ist Dein Text aber völlig an der Rechtslage vorbei und Du befindest Dich in Einklang mit den von Dir zitierten „schleudernden“ AG. Denn auch wenn 20 Tage 20 Tage sind, besteht eine Woche aus sechs Werktagen. Und 6 Werktage sind 6 Werktage und vier Wochen sind vier Wochen. Und vier Wochen mal sechs Werktage sind keine 20 Tage. Somit müssen wir durch Interpretation Deiner Aussage leider statuieren, daß 20 Tage nicht 24 Tage sind, denn 20 und 24 sind ganz unterschiedliche Zahlen.

Tja, was will der Autor uns damit sagen?

Die Nachfrage von LeoLo war schon korrekt. Ohne zu wissen, ob im AV Werk- oder Arbeitstage vereinbart sind, bleiben 20 zwar 20 und 24 auch 24, aber helfen tut uns noch nicht einmal die Erkenntnis, daß 20 nicht 24 ist.

So long.
Greetings Ernie

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Ohne den genauen Wortlaut im AV zu kennen, kann man das nicht
beantworten. Schreib mal den § hier rein. Gilt ein TV?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

ein TV gilt nicht.

Hier sind die §:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12,00 Stunden. Als Arbeitstage wurden der Dienstag, Mittwoch, und Donnerstag einer Woche mit je 4,00 Stunden vereinbart.

Der Arbeitnehmer erhält einen Jahresurlaub von 20 Arbeitstagen, dessen Terminfestsetzung im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu erfolgen hat.

Gruß Petra

Hallo Petra,

20 Tage Urlaub bedeuten, daß Du an 20 Werktagen, an denen Du
normalerweise arbeiten würdest, bezahlten Urlaub bekommst. Bei
einer 3-Tage-Woche bedeutet dies eine Bruttourlaubszeit von
62/3 Wochen (= 20 : 3).

Es kommt aber auch durchaus vor, daß selbst Arbeitgeber
hierbei ins Schleudern geraten und (meist ohne böse Absicht)
falsche Angaben im Arbeitsvertrag machen. Dies erwähne ich
deshalb, weil bei einem Job mit 12 Wochenstunden 20 Tage
Urlaub recht selten geworden sind. Die falschen Angaben wären
zwar vor Gericht problemlos durchsetzbar, aber wer will das
schon?!? Der gesetzliche Mindesturlaubssatz (bis zum Alter von
16 Jahren 30, bis 17 Jahre 27, bis 18 Jahre 25, ab 18 Jahre 18
Werktage) wird gerade bei kleinen Jobs nicht oft
überschritten. Frag einfach mal beim AG nach.

Ja, Du hast Recht. 20 Tage sind 20 Tage. So weit, so gut. Ab
da ist Dein Text aber völlig an der Rechtslage vorbei und Du
befindest Dich in Einklang mit den von Dir zitierten
„schleudernden“ AG. Denn auch wenn 20 Tage 20 Tage sind,
besteht eine Woche aus sechs Werktagen. Und 6 Werktage sind 6
Werktage und vier Wochen sind vier Wochen. Und vier Wochen mal
sechs Werktage sind keine 20 Tage. Somit müssen wir
durch Interpretation Deiner Aussage leider statuieren, daß 20
Tage nicht 24 Tage sind, denn 20 und 24 sind ganz
unterschiedliche Zahlen.

Tja, was will der Autor uns damit sagen?

Die Nachfrage von LeoLo war schon korrekt. Ohne zu wissen, ob
im AV Werk- oder Arbeitstage vereinbart sind, bleiben 20 zwar
20 und 24 auch 24, aber helfen tut uns noch nicht einmal die
Erkenntnis, daß 20 nicht 24 ist.

Tach Ernie,

stimmt, auf die Unterscheidung Arbeits- und Werktag einzugehen hatte ich versäumt. Ich hatte dies ungefragt vorweggenommen, da in der ständigen Rechtsprechung (und nach einem Urteil des OLG Hanau 1987) in Arbeitsverträgen, in denen diese Unterscheidung nicht definiert wurde, regelmäßig von Arbeits tagen ausgegangen wird, sofern die Anzahl der Urlaubstage dann im Einklang mit dem Mindesturlaub steht.

Mittlerweile wissen wir ja nun, daß es sich um die von mir antizipierten Arbeitstage handelt, womit meine Bruttourlaubszeitberechnung nunmehr auf einem gesicherten Fundament steht (schwitz, grins - Glück gehapt!).

Et jrüßt
Da R o b.

Hallo Petra.

Hier sind die §:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12,00 Stunden. Als
Arbeitstage wurden der Dienstag, Mittwoch, und Donnerstag
einer Woche mit je 4,00 Stunden vereinbart.

Der Arbeitnehmer erhält einen Jahresurlaub von 20
Arbeitstagen, dessen Terminfestsetzung im Einvernehmen mit dem
Arbeitgeber zu erfolgen hat.

Da im AV eindeutig Arbeits tage steht, kannst Du insgesamt 20 mal einen Di, Mi oder Do bezahlten Urlaub beanspruchen. Du hast also tatsächlich 6 Wochen und 2 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr.

Gruß,
*neidisch drein schau*
LeoLo

Danke Euch allen owT
.