Urlaubsanpruch nach Schwangerschaft

Hallo Zusammen,

hab da mal ne Frage:

eine Angestellte in Vollzeit (5 Tage: 40 Stunden) ist schwanger. Sie geht am 18.05.2005 in Mutterschaft. Nach Mutterschaft, am 25.08.2005 arbeitet sie weiter, allerdings Teilzeit (12 Stunden/Woche an 3 festgelegten Tagen).

Es stellt sich nun die Frage, wieviel Urlaub die Angestellte noch hat.

Insgesamt hat sie für das Jahr 2005 29 Tage
1 Tag Resturlaub aus 2004 1 Tag
genommen hat sie lediglich im März - 3 Tage
verbleiben für das Jahr 2005 --------
27 Tage

Wieviel Urlaub hat sie noch. Der Chef meint, man müsse jetzt die 27 Tage durch 3/5 rechnen und käme auf 16,2. Andere sagen, man könne es so nicht rechnen, weil der Angestellten sonst Urlaub flöten gehen würde, weil der Urlaub zuvor auf eine 5-Tage in Vollzeit basierte und jetzt auf Teilzeit mit 3 Tage/Woche umgerechnet werden würde.

Für Eure Hilfe bin ich dankbar.

Viele Grüsse
Sigi

Auch hallo.

eine Angestellte in Vollzeit (5 Tage: 40 Stunden) ist
schwanger. Sie geht am 18.05.2005 in Mutterschaft. Nach
Mutterschaft, am 25.08.2005 arbeitet sie weiter, allerdings
Teilzeit (12 Stunden/Woche an 3 festgelegten Tagen).

Mutterschutz, nicht Mutterschaft :wink:
Aber siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… für Weiteres

HTH
mfg M.L.

Mutterschutz, nicht Mutterschaft :wink:

Hast Du Recht :smile:

Der Anspruch besteht, ist klar. Aber wie berechnet sich der, wenn nach Mutterschutz Teilzeit gearbeitet wird?

Gruß Sigi

Aber siehe
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
für Weiteres

Hallo Markus, und wo finde ich in dem link die Antwort auf die Ursprungsfrage?

MfG

Der Chef meint, man müsse jetzt
die 27 Tage durch 3/5 rechnen und käme auf 16,2.

Hallo Sigi, der Chef meint richtig. Da sie ja jetzt z.B. um 1 Woche Urlaub zu bekommen, nicht mehr 5 Tage Urlaub nehmen muss, sondern nur noch 3, hätte sie bei Nichtumrechnung (also Beibehaltung der 27 Tage) ja viel mehr Urlaub als vorher.

MfG

Hallo nochmal.

Hallo Markus, und wo finde ich in dem link die Antwort auf die
Ursprungsfrage?

Hier die Tomaten, die unsereins auf den Augen hatte:
http://optik-schrader.de/images/tomatenaugen.gif
Es ging ja um die Umrechnung und nicht um den Anspruch an sich…

mfg M.L.

o.t.

Hier die Tomaten, die unsereins auf den Augen hatte…

*lach* :o)

Ich kann mir solche Designerbrillen leider nicht leisten.

MfG