Ich bin bei der Polizei in Bayern beschäftigt. Ich werde im März 2011 58 Jahre. Ich bin seit dem 23.03.2009 krank geschrieben, also nicht dienstfähig.
Gestern kam mein Chef zu mir nach Hause und übergab mir eine Ankündigung zur Ruhestandsversetzung. Ich habe noch für 2008 4 Tg. Urlaub, für 2009 30 Tg. und für 2010 auch 30 Tg.
Habe ich Anspruch auf diese 64 Tg. bevor ich in den Ruhestand versetzt werde, oder kann ich laut Schreiben bis zum nächsten Monat in den Ruhestand versetzt werden, ohne dass ich den Urlaub in Anspruch genommen habe.
Hallo, tut mir leid, aber da bin ich absolut der falsche Ansprechpartner.
Kenne mich überhaupt nicht aus.
Gruß
RR
Habe ich Anspruch auf diese 64 Tg. bevor ich in den Ruhestand
versetzt werde, oder kann ich laut Schreiben bis zum nächsten
Monat in den Ruhestand versetzt werden, ohne dass ich den
Urlaub in Anspruch genommen habe.
Da kann ich leider nicht weiterhelfen, würde jemanden fragen, der sich im Arbeitsrecht auskennt.
Hallo!Ich kenne mich mit Ihrem Problem nicht aus.Vom Gefühl her würde ich sagen,dass Sie Anspruch haben auf Ihrem URlaub.Sie könnten zum Arbeitsgericht gehen.Ich würde mich freuen, wenn ich mit 58 im Ruhestand gehen könnte.Ich würde gehen auch ohne Urlaub.Der Ärger geht nur auf Ihre Nerven und Ihre Gesundheit.Mit freundlichen Grüßen,Frau Pasula
Hallo loewisch123,
zuerst einmal: Ich weiß es nicht.
Ich kann nur aus meiner persönlichen Erfahrung heraus beschreiben. Ich war ebenfalls mal 78 Monate krank geschrieben, von Mitte 2008 bis Mitte 2009. Und als ich dann wieder gearbeitet habe, hat mir die Personalabteilung gesagt, dass ich komplett Anspruch auf meine Rest-Urlaubstage von 2008 und auf alle von 2009 habe, da ich jeweils in 2008 und 2009 auch gearbeitet habe, also nicht ein Kalenderjahr komplett krank war. Genau dieselbe Situation wie bei Ihnen also. Der einzige Unterschied: Ich arbeite in der freien Wirtschaft, bin keine Beamtin.
Ob das nun auch für Beamte gilt, weiß ich leider nicht. Ich würde aber auf jeden Fall mal mit der Personalabteilung und dem Betriebsrat sprechen und auch mit einem Anwalt; das Geld würde ich investieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße
Simone