Urlaubsanspruch

Hallo,

mein Kollege war zwei Monate arbeitslos, ab März Teilzeit gearbeitet und hat ab Juli eine Festanstellung bei einem anderen Unternehmen für mehrere Jahre. Bei diesem Unternehmen steht ihm eine Anzahl Urlaubstage für das laufende Jahr zu, die genaue Zahl steht im Vertrag. Während seiner Teilzeittätigkeit hat er keinen Urlaub genommen (hätte er in der kurzen Zeit Anspruch gehabt?).

Ändert sich nun etwas an seinem Urlaubsanspruch in dem jetzigen Betrieb? Meiner Meinung nach nein, da er die Teilzeittätigkeit nicht geltend machen kann.

Danke für eure Antworten - JENS

Hi

Ändert sich nun etwas an seinem Urlaubsanspruch in dem
jetzigen Betrieb? Meiner Meinung nach nein, da er die
Teilzeittätigkeit nicht geltend machen kann.

Da er die Teilzeittätigkeit in einem anderem Betrieb absolviert hat, hat er daraus keinen Urlaubsanspruch an seine neue Firma. Darin wird sich das deutsche Urlaubsrecht vom österreichischen (von dem ich hier ausgehe) wahrscheinlich nicht unterscheiden.

Du hast also recht.

Gruß
Edith

Hallo

ALso einen Rechtsanspruch hatt er nicht, allerdings übernehmen manche Firmen aus Kulanz die übrigen urlaubstage.Also einfach mal nachfragen.

Schönen tag