Mal angenommen der Kollege von Person A ist seit nunmehr 8 Wochen krank und es ist nicht abzusehen wann er wieder im Betrieb erscheinen wird (dem Betrieb ist nicht bekannt welche Erkrankung überhaupt zu Grunde liegt).
Person A hat jetzt für Mai diesen Jahres Urlaub eingereicht. Der Urlaub wurde auch genehmigt, danach kam aber die Frage auf, ob Person A sich denn auch um eine Vertretung gekümmert hätte (was leider unmöglich ist, da der Kollege ja nun mal nicht da ist).
Jetzt zu meiner Frage: Kann der Urlaub von Person A nachträglich gestrichen werden, obwohl er jetzt genehmigt ist, falls der Kollege in 3 Monaten (!) immer noch nicht da ist? Oder muss das Unternehmen nicht viel eher selber jetzt schon für möglichen Ersatz sorgen?
Hallo,
meines wissens ist es doch so geregelt, daß ein erkrankter Arbeitnehmer nachdem er wieder gesund ist, erstmal wieder in der Firma zurückmelden muß. Wenn der AG nichts dagegen einzuwenden hat, kann der AN den Urlaub antreten.
Gleiches gilt bei Krankheit während eines Urlaubs. Erst beim AG rückfragen, dann den Urlaub fortsetzen. Wenn der AG dem nicht zustimmt, dann muss der AN erstmal wieder arbeiten.
Gruß,
Klaus
@Klaus: Ich glaube Du hast mich leider falsch verstanden. Nicht der der seit Wochen krank ist, sondern der Kollege möchte Urlaub. Es wird jetzt aber so getan als sei es das Problem desjenigen der nicht krank ist während seines Urlaubes eine Vertretung zu gewährleisten. Dies kann er aber leider nicht, da sein Kollege ja bis auf unbestimmte Zeit krank ist und es sonst niemanden zur Vertretung gäbe.
Muss der Arbeitgeber nicht eigentlich für eine Vertretung sorgen? Das kann doch eigentlich nicht das Problem des gesunden Kollegen sein, der schließlich Anspruch auf seinen Urlaub hat, oder?
Hallo
Der bereits genehmigte Urlaub (ist das nachweisbar?) kann hier nicht wieder gestrichen werden. Aber was passiert, wenn Du darauf bestehst? Daß Du im arbeitsrichtlichen „Recht“ bist, dürfte außer Frage sein, wenn der Urlaub uneingeschränkt genehmigt wurde. Das muß aber nicht unbedingt bedeuten, daß der AG nicht stinksauer sein dürfte…
Ach ja, Deine Stornokosten (wenn Du z.B. Urlaub gebucht hast) muß der AG tragen, wenn der Urlaub tatsächlich gestrichen wird und Du darauf eingehst. Aber eben nur deine.
Gruß,
LeoLo
Für Vertretung hat der AG zu sorgen.
@LeoLo: Vielen Dank erst mal für Deine Antwort. Die folgende Aussage nehme ich Dir nicht übel, da Du die Situation ja nich ganz kennst:
„Daß Du im arbeitsrichtlichen „Recht“ bist, dürfte außer Frage sein, wenn der Urlaub uneingeschränkt genehmigt wurde. Das muß aber nicht unbedingt bedeuten, daß der AG nicht stinksauer sein dürfte…“
Mal kurz zur Erläuterung: Es bestehen berechtigte Zweifel an der Krankheit des anderen Kollegen (dies ergibt sich aus seinem bisherigen Verhalten in der Firma, ich will darauf nicht näher eingehen- damit könnte man inzwischen ein Buch füllen…).
Man könnte eher meinen, dass er eine Kündigung provozieren will. Man will das in dem Unternehmen aber nicht so richtig wahr haben (ist ja inzwischen auch kostenlos, da die Krankenkasse/Allgemeinheit die Zeche zahlt) und schikaniert lieber die treu ergebenen Mitarbeiter, die mit dem Kopf unter dem Arm arbeiten kommen. Jemanden in einer solchen Situation zu fragen, ob man denn für eine Urlaubsvertretung gesorgt hätte ist eigentlich eine Farce.
Insofern habe ich keinerlei schlechtes Gewissen und nehme mein Recht gerne in Anspruch. Stinksauer sollte der Arbeitgeber in diesem Fall auf jemanden anderen sein…
Hallo leoLo,
Der bereits genehmigte Urlaub (ist das nachweisbar?) kann hier
nicht wieder gestrichen werden.
Die Karte „betriebsbedingte gründe“ zieht wohl dann überhaupt nicht mehr. Ich dachte bei den bisherigen Anfragen zu dem Thema hätte es immer geheissen:
„Wenn der Betreib dich dringend braucht, dann kann dir der zugesagte Urlaub wieder gestrichen werden“.
ich bin über deine Antwort etwas verwundert.
Ciao maxet.
Hallo maxet
Die Karte „betriebsbedingte gründe“ zieht wohl dann überhaupt
nicht mehr. Ich dachte bei den bisherigen Anfragen zu dem
Thema hätte es immer geheissen:
„Wenn der Betreib dich dringend braucht, dann kann dir der
zugesagte Urlaub wieder gestrichen werden“.
ich bin über deine Antwort etwas verwundert.
Meines Erachtens zieht diese Karte hier tatsächlich nicht mehr, denn laut der Schilderung erfolgte die Urlaubsgenehmigung während der bereits bestehenden AU des Kollegen. Von plötzlich und unvorhersehbar kann da dann wohl keine Rede mehr sein. Ergo scheidet für mich auch aus, daß der AG aus diesem Grund die Genehmigung zurückzieht.
Gruß,
LeoLo
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Danke + * ! owt.
Ciao maxet.