Es geht um folgendes: Man ist als Verkäufer für mind. für 140h/Monat beschäftigt, bei einer Arbeitswoche von Mo-Sa. An 4-5 Tagen geht man dabei die Woche arbeiten, wobei der freie Tag variiert. Auch die Stundenanzahl pro Tag ist unterschiedlich (zwischen 4-10 Stunden) Bei besonderen Anlässen, wie jetzt zur WM, hat das Geschäft auch Sonntags oder auch mal bis 22/24Uhr geöffnet. Soviel dazu. Man hat im Jahr ca. 17 oder 18 Tage Urlaub. Nun will man Urlaub nehmen. Man muss jetzt praktisch für 2 Wochen von Mo bis Sa, also insgesamt 12 Tage Urlaub nehmen. Der freier Tag in der Woche, den man ja mind. hat, wird dann im Nachhinein als Überstunden bezahlt. Ist das rechtens? Vor allem heißt es ja, dass einem gesetzlich mind. 4 Wochen pro Jahr Urlaub zustehen. Was man ja durch den wenigen Urlaub (max. 3 Wochen) und dieser Bezahlung nicht hat. Geht das denn alles mit der gesetzlichen Regelung konform?
Hallo,
schwierige Fragestellung
bei besonderen Anlässen, wie jetzt zur WM, hat das Geschäft auch
Sonntags oder auch mal bis 22/24Uhr geöffnet.
unerheblich für die Berechnung da nicht die Regel
Man hat im Jahr ca. 17 oder 18 Tage Urlaub.
Der Gesetzgeber geht von einer 6-Tage-Woche aus und 24 Werktagen Urlaub = 4 Wochen. Also ist genanntes nicht in Ordnung.
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burl…
Man muss jetzt praktisch für 2 Wochen von Mo bis Sa, also
insgesamt 12 Tage Urlaub nehmen. Der freier Tag in der Woche,
den man ja mind. hat, wird dann im Nachhinein als Überstunden
bezahlt. Ist das rechtens?
Wohl schon, wobei er die Bezahlung nicht machen müsste. Das Arbeitszeitgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. 5 sind zwar üblich, aber nicht Gesetz.
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/BJNR117100994.html…
Das alles kann aber ganz anders sein, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Hier hilft wohl nur ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt. Ist meist gar nicht so teuer.
VG
T.
Man hat im Jahr ca. 17 oder 18 Tage Urlaub.
Der Gesetzgeber geht von einer 6-Tage-Woche aus und 24
Werktagen Urlaub = 4 Wochen. Also ist genanntes nicht in
Ordnung.
Naja, aber wenn man halt für den Arbeitgeber nur 4 oder 5 Tage nachweislich arbeitet? Diese Tage sind allerdings nicht regelmäßig an feste Tage gebunden. Ist halt mal so
es bleibt trotzdem bei 4 Wochen in der Summe, denn dann kann er keine 6 Tage Urlaub abziehen, wenn man die nicht arbeitet