Urlaubsanspruch

Hallo,

ich mache derzeit eine Umschulung und fange zum 01.07.2007 in meinem derzeitigen Praktikumsbetrieb als fester Angestellter an.
Jetzt ist meine Frage wieviel Urlaub man dort erhalten muss, denn ich habe mal gehört dass wenn man 1halbes Jahr voll beschäftigt ist, dann den Urlaubsanspruch für das komplette Jahr hat, mein Arbeitgeber gibt mir jedoch nur 14Tage.
Ist dies denn rechtens, oder muss er mir mehr geben.

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!

denn ich habe mal gehört dass wenn man 1halbes Jahr voll
beschäftigt ist, dann den Urlaubsanspruch für das komplette
Jahr hat,

Ich kenne zwar den Tarifvertrag für Eure Branche nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass wenn man ein halbes Jahr beschäftigt ist, man für das ganze Jahr Urlaub bekommt. Da hat Dir wahrscheinlich jemand Unsinn erzählt.

Hallo,

kann
mir aber nicht vorstellen, dass wenn man ein halbes Jahr
beschäftigt ist, man für das ganze Jahr Urlaub bekommt. Da hat
Dir wahrscheinlich jemand Unsinn erzählt.

Ein Blick ins Bundesurlaubsgesetz könnte da Aufklärung bringen.

Wenn Wartezeit von 6 Monaten erfüllt = Anspruch auf vollen Urlaub (betrifft zwar nur den gesetzlichen Mindesturlaub, wird aber analog angewendet insofern es keine Zwölftelungsregelung gibt, für darüber hinausgehenden Urlaub).

Allerdings könnte bei einer Umschulung der Fall noch etwas anders liegen. Die wird ja im allgemeinen von einem Träger finanziert. Ob das arbeitsrechtlich zum Arbeitsverhältnis gehört … da hab ich Zweifel.

MfG

Hallo,

Mindesturlaub wieviel ist das dennn?? Zur Info: habe eine 5Tage Woche /40 Arbeitsstunden
Wie ist das denn gemeint mit der analogen Anwendung??
Sind die 14Urlaubstage zuwenig??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mindesturlaub wieviel ist das dennn?

24 Werktage = 4 Wochen.

Das wird doch meines
Wissens nach dem Geburtsjahr berechnet.

Nein, beim Bundesurlaubsgesetz nicht.

Wie ist das denn gemeint mit der analogen Anwendung?

Das sich das Gesetz zwar nur auf den Mindestanspruch bezieht, dieser Anspruch aber auch auf das was drüber geht angewendet wird.

Sind die 14Urlaubstage zuwenig?

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Träger der Umschulung? Insofern das so eine vom Arbeitsamt gesponsorte Umschulung war, ist die m.E. separat zu betrachten. Die Firma war ja nicht zur Übernahme verpflichtet. Oder wurde das vereinbart im Praktikumsvertrag?

Träger der Umschlung war das Arbeitsamt. Eine Übernahme durch dir Firma wurde im Praktikumsvertrag NICHT vereinbart.
Ich habe jedoch sehr das Gefühl ausgenutzt zu werden denn erstens zahlen die mir ein Mega-Niedriges Gehalt und habe weiterhin das Gefühl auch beim Urlaub etwas über den Tisch gezogen zu werden.

Darum meine Frage: Sind 14Tage rechtlich ok oder nicht?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Träger der Umschlung war das Arbeitsamt. Eine Übernahme durch
dir Firma wurde im Praktikumsvertrag NICHT vereinbart.

Dann ist das doch ein ganz anderes Verhältnis. Das Arbeitsamt zahlt ja die Umschulung auch.

Ich habe jedoch sehr das Gefühl ausgenutzt zu werden denn
erstens zahlen die mir ein Mega-Niedriges Gehalt

Kommt drauf an, was es für ne Tätigkeit ist. Hast du Vergleiche mit AN in gleicher Situation mit gleicher Tätigkeit bei gleicher Berufserfahrung (= so gut wie Null?)?
Hast du Alternativangebote?

und habe
weiterhin das Gefühl auch beim Urlaub etwas über den Tisch
gezogen zu werden.

Darum meine Frage: Sind 14Tage rechtlich ok oder nicht?

14 Arbeitstage? 14 Werktage? Für Juli bis Dezember wäre das vermutlich okay.

Okay, danke erstmal.
Also ich denke mal, dass es 14Arbeitstage sind wobei gibt es einen wirklichen Unterschied zu Werktage, denn Feiertage fallen ja nich unter Werktage? Ich erkenne auf den ersten Blick keinen Unterschied.
Ja ich habe Vergleiche mit AN in gleicher Situation bei gleicher oder indiesem Fall sogar noch weniger Berufserfahrung, und dieser jenige bekommt noch 800,-€ Brutto mehr(habe die Gehaltsabrechnung gesehen) wobei ich sagen muss, ich habe im Internet recherchiert (www.gehalts-check.de) und da ist so 200,-€ mehr als ich momentan bekomme so guter Durchschnitt.

Das mit dem Mindesturlaub werde im Personalbüro aufjedenfall nochmals ansprechen, denn der Vertrag wurde ja noch nicht unterzeichnet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also ich denke mal, dass es 14Arbeitstage sind wobei gibt es
einen wirklichen Unterschied zu Werktage,

Ja klar. Arbeitstage sind im allgemeinen die Tage bei einer 5-Tage-Woche. Macht z.B. einen Unterschied von 4 Tagen ob da steht 24 Werktage oder 24 (Arbeits-)Tage.

Ja ich habe Vergleiche mit AN in gleicher Situation bei
gleicher oder indiesem Fall sogar noch weniger
Berufserfahrung, und dieser jenige bekommt noch 800,-€ Brutto
mehr(habe die Gehaltsabrechnung gesehen) wobei ich sagen muss,
ich habe im Internet recherchiert (www.gehalts-check.de) und
da ist so 200,-€ mehr als ich momentan bekomme so guter
Durchschnitt.

Verhandeln. (Macht sich am besten, wenn man noch ein oder mehrere Angebote „in der Hinterhand“ hat)

Noch ein kleiner gut gemeinter Tipp für w-w-w: Zitate vom Vorposter (die hier automatisch erscheinen) darf man ruhig löschen, wenn man sie nicht braucht, um sich drauf zu beziehen. Ist nämlich etwas nervig sich immer erst durch den Kram zu scrollen, den man vorher schon gelesen hat. :wink: