Abend,
die vielen nicht endenen Diskussionen über den Urlaubsanspruch in der
zweiten Jahreshälfte brachten mich zur folgenden Schlußfolgerung.
Wenn ein AG jemand einstellt der bis nach dem 01.07 ununterbrochen in
dem Jahr beschäftigt war, braucht er weder eine Bescheinigung vom
alten AG (wozu auch der Anspruch war ja komplett da), noch muß er
seinem neuen AN Urlaub für die anteilige zweite Jahreshälfte
gewähren. Der alte AG hat dies ja per Gesetz bewilligen (zahlen)
müssen und der neue AG braucht natürlich nicht davon ausgehen, das
der alte AG gegen gültige Gesetze gehandelt hat.
Die Praxis selbst bei großen Konzernen ist da wohl deutlich anders,
zumindest meiner Erfahrung nach aber wäre dies rechtlich in Ordnung?
Gruß
Stefan
Hi!
Wenn ein AG jemand einstellt der bis nach dem 01.07
ununterbrochen in
dem Jahr beschäftigt war, braucht er weder eine Bescheinigung
vom
alten AG
Diese Annahme ist falsch.
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__6.html
Da gibt es keine Einschränkung, und es steht ziemlich klar:
…von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
nicht
…von einem früheren Arbeitgeber Urlaub eigentlich hätte gewährt werden müssen.
Abgesehen davon kenne ich kaum Arbeitgeber, die eine Bescheinigung über den Urlaub verlangen (es kommt vor, aber eher selten).
(wozu auch der Anspruch war ja komplett da), noch muß
er
seinem neuen AN Urlaub für die anteilige zweite Jahreshälfte
gewähren. Der alte AG hat dies ja per Gesetz bewilligen
(zahlen)
müssen
Ich kenne etliche Arbeitgeber, die einen Restanspruch gar nicht abgelten. Einige von denen machen das dann auf Anfrage des EX-AN, weil sie einen Prozess eh verlieren würden, aber auf die Ausschlussfrist spekulieren. Bei einer hohen Personalfluktuation zahlt sich das für den AG aus.
Die Praxis selbst bei großen Konzernen ist da wohl deutlich
anders,
zumindest meiner Erfahrung nach aber wäre dies rechtlich in
Ordnung?
Nein! Dafür existiert die Bescheinigung über den bereits genommenen Urlaub. Willst Du einen AN dafür bestrafen, dass er sich vielleicht nicht so toll mit den Gesetzen auskennt?
LG
Guido
Morgen Guido,
danke für deine Antwort.
Willst Du einen AN dafür bestrafen, dass er
sich vielleicht nicht so toll mit den Gesetzen auskennt?
Nein das möchte ich sicher nicht, es hat mich wirklich nur
interessiert.
Schon erstaunlich wie der Gesetzgeber sich wieder einmal
hinauswindet wenn man Schlußfolgerungen aus Gesetzen zieht.
Obwohl … je nach altem AG könnte man sich schon vorstellen
als neuer AG dem AN mal einen Tip zu geben. 
Gruß und Danke
Stefan
Hi!
Obwohl … je nach altem AG könnte man sich schon
vorstellen
als neuer AG dem AN mal einen Tip zu geben. 
Schon, aber Du solltest bedenken, dass Urlaub als Erholungsurlaub deklariert ist. Wie hoch ist der Erholungsfaktor, wenn man kein frei hat, sondern ein paar Euros bekommt?
LG
Guido