Boris Bohrer hat eine Zahnarztpraxis. Die Mitarbeiterinnen in dieser Zahnarztpraxis bekommen laut ihrem Vertrag 26 Werktage Urlaub.
Nun hatte Boris Bohrer in den letzten Jahren den Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen nicht gekannt. Eines Tages trifft er auf einer Fortbildung seine Kollegin Bärbel Backe. Man kommt im Gespräch auch auf den Urlaubsanspruch der Mitarbeiterinnen zu sprechen.
Hier erfährt er, dass es einen Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen gibt. Da in seiner Praxis nur von Montag bis Freitag gearbeitet wird, hätte er die Werktage in Arbeitstage umrechnen müssen.
Entsetzt stellt er fest, dass er seit Jahren zuviel Urlaub gewährt und seine Mitarbeiterinnen nur einen Urlaubsanspruch von knapp 22 Tagen haben. Es gibt keinen Tarifvertrag, sondern nur die Regelung im Arbeitsvertrag, in dem eben nur von Werktagen die Rede ist.
Er bringt dieses Thema bei der nächsten Teambesprechung ein und möchte ab dem kommenden Jahr nur den tatsächlich geschuldeten Urlaub gewähren.
Kann Boris Bohrer den Urlaub kürzen, oder ist hier schon so etwas wie eine betriebliche Übung entstanden?
Entsetzt stellt er fest, dass er seit Jahren zuviel Urlaub
gewährt und seine Mitarbeiterinnen nur einen Urlaubsanspruch
von knapp 22 Tagen haben. Es gibt keinen Tarifvertrag, sondern
nur die Regelung im Arbeitsvertrag, in dem eben nur von
Werktagen die Rede ist.
Er bringt dieses Thema bei der nächsten Teambesprechung ein
und möchte ab dem kommenden Jahr nur den tatsächlich
geschuldeten Urlaub gewähren.
Kann Boris Bohrer den Urlaub kürzen, oder ist hier schon so
etwas wie eine betriebliche Übung entstanden?
Wenn der hier genannte fiktive dr.med.dent sich tatsächlich gründlich und nachhaltig die Motivation und Stimmung seines Mitarbeiterteams vermiesen will, kann er natürlich den Jahresurlaub auf 22 Tage herunterkürzen. Ich befürchte aber, und zwar unabhängig von allen juristischen Hürden, dass die Personalsuche, das Führen von Vorstellungsgesprächen und die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter den gewonnenen Vorteil (?) in keinster Weise aufwiegen. Denn grundsätzlich wäre ja vorurteilsfrei zu vermuten, dass die MA ihren Jahresurlaub durchaus verdient haben, weil sie fleissig und engagiert gearbeitet haben und den Umsatz der Praxis hochhalten. Denn die Gleichung Motivation = Patientenbindung funktioniert auch hier. Wenn dies nicht so sein sollte, gibt es sicherlich klügere Maßnahmen, als den Jahresurlaub zu kürzen. Ich hoffe, da wirst Du mir zustimmen.
Und da in der fiktiven Praxis Deiner Darstellung nach sowieso nicht an allen Werktagen gearbeitet wird, sondern lediglich an den Tagen Montag bis Freitag, mithin an 5 von 6 Werktagen, kann Urlaub natürlich auch nur an diesen Tagen genommen werden. Aber mit juristischen Spitzfindigkeiten kann man diese Frage nicht lösen.