Urlaubsanspruch

Der Urlaub ist ja wohl der Deutschen liebstes Kind!!!

Kann eigentlich ein Arbeitsvertrag vereinbart werden in welchem ein An-
spruch auf Arbeit ausgeschlossen wird.
Möglicherweise gegen eine höhere Lohnzahlung oder ähnliches.
Oder wäre möglicherweise ein Arbeitsvertrag für Aushilfstägigkeiten auch wenn diese mehrere Monate andauern ohne 'Anspruch auf Arbeit möglich.

Im Voraus schon vielen Dank.

Der Urlaub ist ja wohl der Deutschen liebstes Kind!!!

Kann eigentlich ein Arbeitsvertrag vereinbart werden in
welchem ein An-
spruch auf Arbeit ausgeschlossen wird.

Ein Anspruch auf Urlaub (darum geht es Dir ja wohl lt. Überschrift und Einleitung) kann nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden wg. § 13 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html

Möglicherweise gegen eine höhere Lohnzahlung oder ähnliches.
Oder wäre möglicherweise ein Arbeitsvertrag für
Aushilfstägigkeiten auch wenn diese mehrere Monate andauern
ohne 'Anspruch auf Arbeit möglich.

Nein, aus demselben Grund. Auch Aushilfen sind Arbeitnehmer im Sinne des BUrlG

Im Voraus schon vielen Dank.

&Tschüß

Der Urlaub ist ja wohl der Deutschen liebstes Kind!!!

Kann eigentlich ein Arbeitsvertrag vereinbart werden in
welchem ein An-
spruch auf Arbeit ausgeschlossen wird.

So einen Vertrag bräuchte ich auch. hihi. Ich denke mal hier soll das Wort „Arbeit“ gegen „Urlaub“ getauscht werden.

Gruss Daniel