Hallo,
der gesetzliche Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer beträgt ja 20 Arbeitstage im Jahr. Ein Zivildienstleistender hat Anspruch auf 20 Tage Erholungsurlaub in seinen 9 Monaten Dienst.
Wenn man nun von September bis Mai des nächsten Jahres Zivildienst leistet, kann man sich in diesem Zeitraum seine 20 Tage Erholungsurlaub frei wählen.
Wie wirkt sich dieser Zivildienst nun auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch aus in den zwei Jahren aus, wenn man vor und nach dem Zivildienst Arbeitnehmer ist? Wird der gesetzliche Urlaub gekürzt oder hat man den vollen Anspruch, obwohl man ja nicht das ganze Jahr Arbeitnehmer ist? (von Januar bis September vor dem Zivieldienst und von Juni bis Dezember nach dem Zivildienst)
LG