Urlaubsanspruch ?

Hi
Ich bin in einem Chemiebetrieb tätig und Arbeite auf schicht.Wir sind 5 mann auf schicht und alle Väter.
Meine Frage lautet: ich gehe auf Meiserschule und habe einen sohn der 2010 in den kindergarten kommt.habe ich jetzt auch anspruch auf sommer Urlaub so wie die Väter mit Schulflichtigen Kindern?
Dieses Jahr war so blöde hatte Urlaub und muste ja noch zur schule gehen konnte dadurch ja nicht in Urlaub fahren. Gibt es Gerichtsurteile darüber oder kann mir einer weterhelfen???

MFG snake1611

Hi
Meine Frage lautet: ich gehe auf Meiserschule

Willst du Fernsehmoderator werden?

anspruch auf sommer Urlaub so wie die Väter mit Schulflichtigen Kindern?

Einen Rechtsanspruch auf Urlaub in den Ferien seiner Kinder hat niemand. Es könnte höchstens sein, dass es für deinen Betrieb eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt, in dem so ein Anspruch festgeschrieben ist.

Und bevor es dir jemand anders unfreundlich vor den Latz knallt, sage ich es dir in aller Freundschaft, sozusagen als Ausgleich für den Fernsehmoderator: Solche Fragen stellt man besser im Brett „Arbeitsrecht“ und zwar in anonymisierter Form, also in etwa so: Mal angenommen ein Vater arbeitet in einer Chemiefirma und hat einen Sohn, der in die Schule kommt. Hat der denselben Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit, wie die Kollegen, deren Kinder bereits in der Schule sind.

Grüße
Rainer

Moin,

Ich bin in einem Chemiebetrieb tätig

ich auch.

Gibt es
Gerichtsurteile darüber oder kann mir einer weterhelfen???

Zu diesem Thema gibt es keine Gesetze, sondern höchsens Betriebsvereinbarungen. Frag mal im Personalbüro oder beim Betriebsrat nach.

Und noch was: Wenn mir jemand direkt mit Gerichtsurteilen oder Gesetzen kommt, gingen bei mir sofort die Rolläden herunter und der Antragsteller hätte einen recht schweren Stand.

Bei uns wird in der Produktion Anfang des Jahres ein Urlaubplan gemacht und der ist verbindlich (oder der Meister stimmt einem Tausch der Termine zu). Dabei wird versucht, den Bedürfnissen der einzelnen gerecht zu werden. Solltest Du Dich ungerecht behandelt fühlen, solltest Du das mit dem Meister/Vorarbeiter besprechen, sollte das nicht gehen oder funktionieren, mit dem Produktionsleiter oder dem Betriebsrat. Aber immer in einer möglichst höfliche Form, ohne direkt mit Gesetzen oder Urteilen zu drohen.

Gandalf

Hallo,

Gibt es Gerichtsurteile darüber oder kann mir einer weterhelfen???

Zu diesem Thema gibt es keine Gesetze, sondern höchsens
Betriebsvereinbarungen.

Stimmt nicht ganz. Es gibt das Bundesurlaubsgesetz und dort steht in Artikel 7 Absatz 1:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Das bedeutet z.B., dass bei der Urlaubsgewährung in der Ferienzeit bei gleicher betrieblicher Funktion der Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern Vorrang vor dem kinderlosen Kollegen hat.

Rainer

Morgen!

Das bedeutet z.B., dass bei der Urlaubsgewährung in der
Ferienzeit bei gleicher betrieblicher Funktion der Mitarbeiter
mit schulpflichtigen Kindern Vorrang vor dem kinderlosen
Kollegen hat.

Stimmt nur hat der UP gar kein Schulkind!

Gruß
Stefan

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Hallo,

Das bedeutet z.B., dass bei der Urlaubsgewährung in der
Ferienzeit bei gleicher betrieblicher Funktion der Mitarbeiter
mit schulpflichtigen Kindern Vorrang vor dem kinderlosen
Kollegen hat.

Stimmt nur hat der UP gar kein Schulkind!

Es geht auch nicht um den UP, sonst würde ich hier ja unerlaubte Rechtsberatung durchführen. Es ging nur darum, ob es überhaupt gesetzliche Regelungen bezüglich der Berücksichtigung von sozialen Kriterien bei der Urlaubsgewährung gibt.

Ob der von mir zitierte Paragraph im vorliegenden Fall anwendbar und hilfreich ist, sollte im Brett „Arbeitsrecht“ losgelöst vom konkreten Fall diskutiert werden.

Grüße
Rainer

[MOD] Sehr guter Tipp
Hallo

Solche Fragen stellt man besser im Brett „Arbeitsrecht“ und zwar in anonymisierter Form, also in etwa so: Mal angenommen ein Vater arbeitet in einer Chemiefirma und hat einen Sohn, der in die Schule kommt.
Hat der denselben Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit, wie die Kollegen, deren Kinder bereits in der Schule sind.

Ich sperre hier schon mal den Thread, bevor hier noch jemand Rechtsberatung macht.

Grüße
Simsy