Hallo, habe da mal eine wahrscheinlich einfache Frage für jemanden der sich damit auskennt. X ist seit September 2009 bei einem Arbeitgeber angestellt,ursprünglich befristet bis 30.06.2010. Nun erhielt X seine Kündigung zum 15.05.2010. Meine Frage geht dahin,ob X für dieses Jahr eigentlich den kompletten Anspruch auf den Jahresurlaub hat oder wie sich das verhält. Danke schon einmal für die Hilfe…
Meine Frage geht dahin,ob X für dieses Jahr eigentlich den
kompletten Anspruch auf den Jahresurlaub hat
Warum sollte X Anspruch auf den Jahresurlaub haben wenn X kein Jahr dort in dem Betrieb beschäftigt ist sondern nur 6 Monate?? Anteilig wird es für die 6 Monate auch den Urlaub geben und nicht mehr. Sunny
Hallo,
Warum sollte X Anspruch auf den Jahresurlaub haben wenn X kein
Jahr dort in dem Betrieb beschäftigt ist sondern nur 6
Monate?? Anteilig wird es für die 6 Monate auch den Urlaub
geben und nicht mehr. Sunny
Ganz so einfach ist es nun doch nicht. Du solltest den Sonderfall erwähnen, dass bereits der gesamte Jahresurlaub genommen wurde. Oder beantragt und bewilligt wurde. Was passiert dann?
Gruß
loderunner (ianal)
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