Mal rein hypotethisch angenommen:
Man hätte von januar bis märz
einen vertrag bekommen, und ende märz einfach einen nachtrag der den
vertrag bis zum jahresende verlängert.
Nun gibt es da ein gesetz das besagt wenn man 6 monate in
einer firma gearbeitet habe, steht einem der komplette jahresanspruch
an urlaub zu. in wiefern trifft das für denjenigen zu, wird da bin
jahresanfang oder vom 1. april ausgegangen ?
ich kopier hier einfach mal nen ausschnitt aus dem gesetz rein.
Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf der Wartezeit (6 Monate, s.o.)
oder -nach Ablauf der Wartezeit- in der ersten Hälfte eines
Kalenderjahres (also bis zum 30.06.) aus dem Arbeitsverhältnis aus,
so hat er nach den gesetzlichen Vorschriften einen anteiligen
Urlaubsanspruch von 1/12 für jeden vollen Monat, in dem das
Arbeitsverhältnis bestanden hat. Hat der Arbeitnehmer zu diesem
Zeitpunkt bereits mehr Urlaub genommen, als ihm eigentlich zum
Zeitpunkt des Ausscheidens zusteht, können die zuviel genommenen
„Urlaubstage“ bzw. vielmehr die hierfür gezahlte Vergütung nicht
zurückgefordert werden.
Scheidet der Arbeitnehmer in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres
aus, hat der Arbeitnehmer seinen vollen (gesetzlichen
Mindest-)Urlaubsanspruch. Vielfach sehen Arbeitsverträge,
Betriebsvereinbarungen oder einschlägige Tarifverträge für den Fall
des Ausscheidens nach dem 30.06. auch eine „Zwölftelungsregelung“
vor. Diese ist zulässig, allerdings nur für den Urlaubsanspruch der
über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht.
Vielen Dank für kommende antworten!