Jemand hat letztes Jahr im Mai angefangen zu arbeiten. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgeetzt. Hier heißt es ja, nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (24 Tage).Wäre bitte jemand so freundlich und könnte mir sagen ob das wirklich so ist.
Vielen lieben Dank.
Corsarin
Hallo,
Jemand hat letztes Jahr im Mai angefangen zu arbeiten. Der
Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgeetzt.
Hier heißt es ja, nach einer Betriebszugehörigkeit von 6
Monaten besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (24
Tage).Wäre bitte jemand so freundlich und könnte mir sagen ob
das wirklich so ist.
das kommt darauf an, worauf sich die Frage konkret bezieht. Im Bundesurlaubsgesetz regelt der § 4 eine Wartezeit von 6 Monaten. Das heißt aber nicht, dass man, obwohl man nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, den vollen Anspruch von 24 Werktagen hat. Nach 6 Monaten hat man vollen Anspruch auf den im Jahr zustehenden vollen Urlaub (§ 5 Teilurlaub).
Gruß
S.J.