Urlaubsanspruch?

Hallo,

ich habe eine dringende Frage: Habe ich ein Recht darauf, vor einem auslaufenden Vertrag meinen restlichen Urlaub auf jeden Fall zu nehmen? Auch wenn die Abteilung dadurch unterbesetzt wäre?

Vielen Dank

frustrierte Grüße

Marie

Hi,
normalerweise ja, es sei denn, die Arbeitsfähigkeit des Betriebes wäre gefährdet. Das müsste aber gut begründet sein, außerdem würde Dir dann für die nichtgenommenen Urlaubstage eine (Geld-)Entschädigung zustehen.

Gruß,
Micha

Hi,

danke für eine Antwort. Aber was ist, wenn die Arbeitsfähigkeit der Abteilung gefährdet ist? Und wie ermittelt man dann so eine Entschädigung?

Gruß

Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

da bin ich auch überfragt, vielleicht solltest Du das im „Recht“-Brett anfragen.

Gruß,
Micha

Hallo,

ich habe eine dringende Frage: Habe ich ein Recht darauf, vor
einem auslaufenden Vertrag meinen restlichen Urlaub auf jeden
Fall zu nehmen? Auch wenn die Abteilung dadurch unterbesetzt
wäre?

Marie.

Der AG kann die Urlaubsnahme verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Eine erhebliche Störung der Arbeitsabläufe durch „Unterbesetzung“ wäre in meinen Augen ein guter Grund. In diesem Fall muß der Urlaub abgegolten werden. Um sicher herauszufinden, ob die betrieblichen Gründe des AG hinreichend sind, hilft nur eine Klage beim Arbeitsgericht (RA ist hierfür nicht nötig).

Gruß,
LeoLo

Urlaubsabgeltung / Urlaubsentgelt
Hi Marie!

danke für eine Antwort. Aber was ist, wenn die
Arbeitsfähigkeit der Abteilung gefährdet ist? Und wie
ermittelt man dann so eine Entschädigung?

Vereinfachte Darstellung:
Man nimmt den Verdienst der letzten drei Monate, ermittelt einen Durchschnitt, teilt diesen durch 21,7 (durchschnittliche Arbeitstage im Monat bei einer 5-Tage-Woche) und multipliziert das Ganze mit den Resturlaubstagen.

Das wir dann

  1. entweder als Einmaliger Bezug bezahlt (Steuern werden auf das Jahr hochgerechnet - wie beim Weihnachtsgeld).
  2. oder Du verzichtest auf diese Zahlung und lässt Dir bei Austritt aus dem Unternehmen stattdessen eine Abfindung in gleicher Höhe auszahlen (ist garantiert günstiger, da bis zu 16.000 DM [denke ich in Deinem Fall] steuerfrei und komplett SV-frei)

Liebe Grüße
Guido

Hallo,

Hallo,

der Arbeitgeber kann Dir den Urlaub, meiner Meinung nach, bei einem auslaufenden Arbeitsvertrag, nicht verweigern. Er hätte die Möglichkeit, wenn die Arbeitfähigkeit der Abteilung gefährdet ist, Dir einen neuen befristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Tut er dies nicht ist die Arbeitsfähigkeit nicht gefährdet.

Mit Grüßen
Michael

ich habe eine dringende Frage: Habe ich ein Recht darauf, vor
einem auslaufenden Vertrag meinen restlichen Urlaub auf jeden
Fall zu nehmen? Auch wenn die Abteilung dadurch unterbesetzt
wäre?

Vielen Dank

frustrierte Grüße

Marie