Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn ein Arbeitnehmer seinen gesamten Jahresurlaub schon genommen hat und dann zum 31.08. kündigt, darf der Arbeitgeber dann verlangen, dass die „zuviel“ genommenen Urlaubstage für die Monate September-Dezember(je 2,5 Tage) nach dem Kündigungstermin abgearbeitet werden?
Vielen Dank
MfG Marcel
Hallo,
sofern diese Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nicht durch einen Tarifvertrag oder aber durch einen Tarifbezug im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde und der Arbeitsvertag bereits am 01.01. galt:
NEIN !
§ 5 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
läßt ansonsten eine derartige Zwölftelung nur bei ausscheiden in der ersten Jahreshälfte zu.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
Kleine Ergänzung:
Und auch dann muß der Rückzahlungsanspruch ausdrücklich vereinbart sein.
Gruß,
LeoLo
Moin,
danke schonmal für die Antworten.
Wie verhält es sich denn, wenn der AN nach der Kündigung nicht in einem anderen Betrieb anfängt, sondern eine Vollzeit-Weiterbildung an einer Berufsschule macht?
MfG Marcel
Hallo
Da gibt’s keinen Unterschied.
Gruß,
LeoLo