Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn ein Arbeitnehmer seinen gesamten Jahresurlaub schon genommen hat und dann zum 31.08. kündigt, darf der Arbeitgeber dann verlangen, dass die „zuviel“ genommenen Urlaubstage für die Monate September-Dezember(je 2,5 Tage) nach dem Kündigungstermin abgearbeitet werden?
Vielen Dank
MfG Marcel