Darf der Arbeitgeber einen den Urlaub verweigern wenn man einen Notar Termin in Anspruch nehmen muss, da der Ehepartner Gehörlos ist und der Notar 600km entfernt ist
Darf der Arbeitgeber einen den Urlaub verweigern wenn man
einen Notar Termin in Anspruch nehmen muss, da der Ehepartner
Gehörlos ist und der Notar 600km entfernt ist
es geht wohl eher darum, ob dem AN in dieser situation die erbringung der arbeitsleistung zumutbar (§ 275 bgb) ist [die folgefrage, ob dieser zeitraum zu vergüten ist, regelt § 616 bgb).
es ist allerdings fraglich, ob hier ein solcher grund vorliegt. dazu müsste man wissen, ob und warum der gehörlose eine strecke von 600km nicht eigenständig bewältigen kann. auch ist es nicht zwingend erforderlich, dass beim notar neben dem gehörlosen noch ein „dolmetscher“ vorhanden sein muss (vgl. §23 beurkg). auch sehe ich gegenwärtig keinen zwingenden grund dafür, dass die ehegattin als zeugin (§ 22 beurkg) fungieren oder gerade sie als dolmetscherin auftreten müsste.
wenn man eine unzumutbarkeit der arbeitsleistung ablehnt, dann gelangt man zum urlaub. dieser kann vom AG verweigert werden, wenn dringende betriebliche gründe entgegenstehen, z.b. hohe auftragslage, kein kurzfristiger ersatz o.ä.