Guten Tag,
noch mal für die doofen… wenn ich am 1.7.2009 ein beschäftigungsverhältnis beginne, mit 6mon. Probezeit, wieviel urlaubsanspruch habe ich dann am 1.1.2010,wenn ich übernommen werde aus 2009?
bzw. wieviel, wenn ich nicht übernommen werde? (jahresurlaub 30tage)
die ansicht meinens chefes ist, das ich wärend der probezeit überhaupt keinen anspruch auf urlaub habe… also, wenn ich jetzt an weihnachten 2-3tage urlaub will, diesen im vorraus bekomme aus 2010?!
Guten Tag,
noch mal für die doofen… wenn ich am 1.7.2009 ein
beschäftigungsverhältnis beginne, mit 6mon. Probezeit, wieviel
urlaubsanspruch habe ich dann am 1.1.2010,wenn ich übernommen
werde aus 2009?
bzw. wieviel, wenn ich nicht übernommen werde? (jahresurlaub
30tage)
Hi du,
ich denke das du keinen Urlaubsanspruch hast…
Also müsstetst du dir im vorraus für 2010 2 Tage Urlaub genehmigen!!!
Ansonsten frag noch mal deinen Chef oder Betriebrat!!!
LG Nicole…
die ansicht meinens chefes ist, das ich wärend der probezeit
überhaupt keinen anspruch auf urlaub habe… also, wenn ich
jetzt an weihnachten 2-3tage urlaub will, diesen im vorraus
bekomme aus 2010?!
beschäftigungsverhältnis beginne, mit 6mon. Probezeit, wieviel
urlaubsanspruch habe ich dann am 1.1.2010,wenn ich übernommen
werde aus 2009?
bzw. wieviel, wenn ich nicht übernommen werde? (jahresurlaub
30tage)
die ansicht meinens chefes ist, das ich wärend der probezeit
überhaupt keinen anspruch auf urlaub habe… also, wenn ich
jetzt an weihnachten 2-3tage urlaub will, diesen im vorraus
bekomme aus 2010?!
danke im vorraus
Hallo, habe zufällig Deine Frage hier gelesen. Natürlich hast Du auch einen Urlaubsanspruch in der Probezeit erworben. siehe BUrlG. Die Höhe in Deinem konkreten Fall ist 1/30 pro Monat und dann aufgerundet. Also vom 01.07. bis 31.12. 30 Urlaubstage durch 12 Monate, mal 5 Monate, gleich 12,5 Urlaubsanspruchstage, aufgerundet gleich 13 Tage Urlaubsanspruch. Vielfach wird dieser Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten gewährt. Allerdings sollte er immer im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Ansonsten bis 31.03. des neuen Jahres. Danach verfällt er ersatzlos.