Urlaubsanspruch

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe schon mehrere Foren durchgelesen und bisher keine Antwort auf folgende 2 Fragen gefunden:

  1. Was wäre, wenn man Anfag des Jahres z.B 2 Wochen Urlaub nimmt und kurz danach kündigt. Man hätte jetzt schon mehr Urlaub genommen,als einem zu diesem Zeitpunkt zusteht. Kann der Arbeitgeber das einem dann beim Ausscheiden finanziel abziehen oder sonstwie zurückfodern?

  2. Was wäre wenn der Arbeitgeber einem im Vorjahr den Urlaub genehmigt und man kurz vor Antritt des Urlaubes kündigt(Kündigungzeit aber z.B noch 3Monate). Kann man gezwungen werden den Urlaub wieder auf eigene Kosten zu stornieren? Der Arbeitgeber weiss jetzt vorher, dass zuviel Urlaub in Anspruch genommen wird.

Ich hoffe du kannst mir helfen.
Danke schon mal im Vorraus.

Hallo,

schau mal hier:

http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm

da solltest Du Antwort auf deine Fragen finden.

Grüsse tobi-stern

Beispiel 1 … ja er kann Schadensersatz fordern.
Beispiel 2 … Er muss den Teil erlauben, der noch zur Verfügung steht - über den rest kann er Schadensersatz fordern - die Kosten der Stornierung müssten sie selbst tragen, da es nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt

Hallo Hein,

blöd scheinst du ja nicht zu sein :wink: !

Dein Arbeitgeber könnte sich den zuviel genommen Urlaub finaziell zurückholen. Du bekommst auf „Vertrauensbasis“ den Urlaubsvorschuss. Wenn du (ä. wie beim Weihnachtsgeld) dann aber kündigst, dann hälst du deine vertraglichen Bedingungen nicht ein.

Daher würde ich vorsichtig sein!!

Viel Glück!