Urlaubsanspruch

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo! „ZMA C“ arbeitet Vollzeit, 32 Std. die Woche u hat 31 Urlaubstage. „ZMA A“ (gleiches Alter) arbeitet Teilzeit, 28 Std. die Woche u hat 22 Tage Urlaub.
„C“ arbeitet Mo-Die-Do ganztags, Mittw u Freitag halbtags. Wenn „C“ Urlaub macht würden aber die Halben FREIEN Tage zum Urlaub dazugerechntet, sie müßte quasi 5 Tage Urlaub nehmen, obwohl sie zusammengerechnet nur 4 Tg arbeitet.
„A“ arbeitet Mo-Die-Do ganztags, Mittwoch halbtags, Freitag frei. Wenn „A“ Urlaub macht würden nur die tatsächlich gearbeiteten Tage berechntet werden, sprich 3 1/2 Tage.
Wäre „C“ durch diese Urlaubsrechnung nicht im Nachteil??? Wer kann bitte !!! mitdenken u rechnen!!

Bitte nachlesen im Bundesurlaubsgesetz und in den tarifrechtlichen Bestimmungen über die Anzahl der gewährten Urlaubstage.Manteltarifvertrag für das Unternehmen. wenn sich der Arbeitgeber daran hält (Bundesurlaubsgesetz oder Tarifvertrag), dann ist es gercht im Sinne des Gesetzes.

Hallo,

Urlaub wird grundsätzlich in Arbeitstagen gerechnet, wobei es nur volle Tage gibt. Das entspricht BUrlG und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Da AN C auch mehr Urlaubstage hat, scheint mir die Regelung nachvollziehbar.

Bei AN A allerdings scheint mir eine Bevorteilung vorzuliegen, wenn tatsächlich zT nur ein „halber“ Urlaubstag angerechnet wird.
Dies zieht aber für C keinerlei Ansprüche nach sich, da es den Rechtsgrundsatz gibt.
„Keine Gleichbehandlung im Unrecht“.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Morgen,

da muss man nicht nachrechnen, sondern in den Tarifvertrag oder ggf. Arbeitsvertrag gucken…

Es ist unerheblich wie viele Std. ein Mitarbeiter arbeitet, alleiniger Faktor für die Urlaubsberechnung ist die Tage-Woche in der jemand arbeitet…

Arbeiten alle Mitarbeiter in der 5 Tage-Woche, erhalten sie -es sei denn der TV sagt etwas anderes z. B. wegen Betriebszugehörigkeit, Alter o.ä.- den gleichen Urlaubsanspruch haben…

Gruß
MG

Hallo,

ja, wenn das man so einfach wäre:

Da gibt es einige Dinge, die klar sein müssen. Wird / gilt ein Tarifvertrag, bzw. angewendet? Oder zählen nur die gesetzlichen Vorgaben (Bundesurlaubsgesetz)?
Weiter… ist es leider so, dass auch für kurze Tage ganze Tage gerechnet werden. Beispiel: Die sogenannte Freitagsregelung betrifft ganz viele Arbeitnehmer. Weil Freitags die Arbeitszeit in der Regel bedeutend kürzer ist, müssen die Arbeitnehmer auch den ganzen Tag nehmen - leider.
Setz dich mal mit deinem Gewerkschaftsvertreter zusammen - der kann dir für deine Branche die Situation erklären. Hier von meiner Position kann ich nur ins Ungewisse spekulieren - das darf man nicht tun - zumindest in der Juristerei :smile:

Ich bin nun im Urlaub (habe ich glaue ich auch angekreuzt :smile:)))
Viel Glück und alles Gute

Hallo Schwarzmann,

die Arbeitsverträge der Vollzeit- und der Teilzeitkraft unterscheiden sich offensichtlich. Daher kann man nicht von Benachteiligung sprechen. Der Urlaub wird immer nur tageweise gewährt. Daher hat ZMA C auch 31 Urlaubstage und ZMA A nur 22 Urlaubstage. Eine Umrechnung erfolgt nicht.

Die Arbeitszeit beider ist ungleich auf die Wochentage verteilt. Daher muss man errechnen, was einer der obigen Urlaubstage wert ist. Hierzu gibt es zwei Meinungen.

Nach herrschender Meinung wird ein Durchschnitt gebildet. ZMA C würde demnach pro Urlaubstag 4/5 des eigentlich geschuldeten Entgelts erhalten (3 Tage + 2 1/2 Tage / 5 Tage (da er ja an fünf Tagen arbeitet)).ZMA A würde demnach pro Urlaubstag 3,5/4 des eigentlich geschuldeten Entgelts erhalten (3 Tage + 1/2 Tag/ 4 Tage (da er ja nur an vier Tagen arbeitet).

Andere behaupten, diese starre Sichtweise führe zu Nachteilen und passe nicht mehr in die heutige Zeit. Sie wollen, dass man genau schaut, an welchem Tag Urlaub genommen wurde. Würden C oder A an einem Mo-Die-Do Urlaub nehmen, erhalten sie den vollen Tagessatz. Würden C oder A am Mittwoch Urlaub nehmen, würden sie den halben Tagessatz erhalten.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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„ZMA C“ arbeitet 32 Std. an 5 Tagen die Woche u hat 31

Urlaubstage.

„ZMA A“ (gleiches Alter) arbeitet 28 Std. die Woche an 4 Tagen und hat 22 Tage Urlaub.

Guten Tag,

es gibt nach dem Gesetz und dem Tarifrecht keine Urlaubsstunden, sondern nur Urlaubstage.
Egal wie lange an einem Tag gearbeitet wird, man benötigt einen UT,um frei zu haben.

31 UT bei einer 5 Tage Woche gibt 6 Wochen + 1 Tag Urlaub.( 6 x 5 = 30)
22 UT bei einer 4 Tage Woche gibt 5 Wochen und 2 Tage Urlaub. 5 x 4 = 20) Für den Freitag in den 5 Wochen wird kein Uralub benötigt, da der ohnedies frei ist.
Wer hat also einen Vorteil?

Schönen Tag noch
Achim

Hallo KollegInnen,es kommt auf den Arbeitsvertrag an,der Mindesturlaub wäre 24 Werktage bei einer 5 tage-Woche,eine Benachteiligung bei 31 Tagen Urlaub besteht nicht! Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo! „ZMA C“ arbeitet Vollzeit, 32 Std. die Woche u hat 31
Urlaubstage. „ZMA A“ (gleiches Alter) arbeitet Teilzeit, 28
Std. die Woche u hat 22 Tage Urlaub.
„C“ arbeitet Mo-Die-Do ganztags, Mittw u Freitag halbtags.
Wenn „C“ Urlaub macht würden aber die Halben FREIEN Tage zum
Urlaub dazugerechntet, sie müßte quasi 5 Tage Urlaub nehmen,
obwohl sie zusammengerechnet nur 4 Tg arbeitet.
„A“ arbeitet Mo-Die-Do ganztags, Mittwoch halbtags, Freitag
frei. Wenn „A“ Urlaub macht würden nur die tatsächlich
gearbeiteten Tage berechntet werden, sprich 3 1/2 Tage.
Wäre „C“ durch diese Urlaubsrechnung nicht im Nachteil? Wer
kann bitte ! mitdenken u rechnen!!

Hallo, solche Rechenspekulationen braucht man nicht anzustellen. Das Prinzip ist ganz einfach und im Bundesurlaubsgesetz festgelegt. Der Kern ist, dass ein Kalendertag, einem Urlaubstag entspricht. Nur die Berechnung zur Bezahlung ist anders. Die gesamten Arbeitstage eines Jahres werden durch die gesamten Arbeitsstunden eines Jahres, dividiert. So bekommt man die „durchschnittliche tägliche Arbeitszeit“ an Arbeitsstunden. Diese Zahl wird dann genommen und für einen Urlaubstag angesetzt. Beispiel: 20 Arbeitstage mal 12 Monate gearbeitet sind gleich, 240 Arbeitstage. Und nun sagen wir mal Montags wurden 8 Stunden gearbeitet, Dienstags- Freitags je 4 Stunden gearbeitet. Dann sind das im Monat 96 Stunden und im Jahr sind das 1152 Arbeitstunden. Jetzt werden 1152 Arbeitstunden durch 240 Arbeitstage dividiert. Man erhält die Zahl 4,8. Das heißt, ein Urlaubstag von 24 Stunden wird vom Arbeitgeber mit 4,8 Stunden bezahlt. Es spielt keine Rolle ob Vollzeit oder Teilzeit ob 9 Stunden und dann mal 3 Stunden pro Tag, entscheidend ist, Gesamtarbeitstunden durch die Anzahl der Arbeitstage zu dividieren. Das gleich gilt übrigens auch für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Wichtig ist nur, dass in die Berechnung alle Stunden, also auch die Überstunden, mitgezählt werden. Sonntage werden im Urlaub nicht gezählt. Das heißt, je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag gibt es für den Urlaub die 5-Tagewoche oder die 6-Tagewoche.

Also, ganz einfach.