Hallo,
ich hab im Dez einen Aushilfsjob angenommen und zwar für die Dauer von 1 Woche.
meine frage ist nun ab wann man sich einen Urlaubsanspuch erarbeitet hat.
Vielen Dank und ein gesundes 2002 allen Forumsteilnehmern hier wünscht Roger
Hallo Roger.
BUrlG § 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer …
=> kein Urlaubsanspruch bei einer Beschäftigung von einer Woche. Ausnahme: AV, TV regelt dies anders.
Gruß,
LeoLo
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