Urlaubsanspruch?

Arbeitsaufnahme 6.5.
Urlaubsanspruch 2011 ? Zeitarbeitstarif Bza
Lt agentur zählt der mai nicht mit, da man keinen vollen monat gearbeitet hat.
Im jahr 2011 anteilig 24 tage, ab 2012, 28 tage. Agentur meint, da ab 2011 neue urlaubstage vereinbart wurden, zählt die regelung nicht der gesetzlichen regelung??

Hallo Schahija,
das ist meines Erachtens nach korrekt. Teilmonate werden nicht (auch nicht teilweise) bei der Berechnung des Urlaubsanspruches berücksichtigt.

Den zweiten Teil deiner Frage verstehe ich leider nicht.

Viele Grüße
Andreas

Leider verstehe ich die Frage nicht.

Hollo, ich kann leider nicht helfen.

Hallo,
Antwort gibt uns der BZA-Tarif von 2011.
Vorab der Link: http://www.personaldienstleister.de/download/BZA_DGB…

Im § 11 steht zum Urlaub, „Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber
Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden
Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.“
Ganz eindeutig, dass der Mai 2011 (kein voller Monat) nicht mitzählt.
Mich wundert nur, dass dann 28 Tage Urlaub sein sollen. Nach dem Tarif wären es erst 25 Tage im zweiten Jahr.
Aber man kann ja auch immer Dinge außerhalb des Tarifvertrages klären.
Viele Grüße

Hier greift das Günstigkeitsprinzip. mit der neuen Regelung stehst du besser da als mit der gesetzlichen. Wäre die gesetzliche Regelung besser bzw. man darf nie die gesetzliche unterschreiten, greift immer die gesetzliche.

Hallo,
gesetzlich stehen 24 Werktage (Mo-Sa, 6-Tage-Woche) zu. Bei einer 5-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Urlaubstage/Jahr. Es stimmt, das der Mai 2011 nicht in die Berechnung einfließt, da keinen vollen Monat gearbeitet wurde. D.h. für 2011 stehen dir 7/12tel des Tarifurlaubs zu. Es ist richtig, wenn die tarifliche Regelung besser ist als die gesetzliche, das die Günstigere auch zählt. Sei doch zufrieden, wenn du mehr Urlaub bekommst, als das Gesetz vorgibt.
Gruß Svalroph

Hallo, also genau weiss ich eigentlich nicht um was es geht… aber ich versuche mal zu ordnen… Wenn du am 6.5 angefangen hast, steht dir auch für den Mai noch Urlaub zu, anteilig halt, nicht zwei volle Tage aber 1.5 Tage. Meine Meinung!

Eine gesetzliche Urlaubsregelung kann mit einem Arbeitsvertrag individuell gestaltet werden. Wenn es vereinbart ist, daß du 28 Tage Urlaub hast, dann ist das so (ich glaube gesetztlich sind 20 oder 25 Tage) Es gibt nur Bonus-Tage ab entsprechendem Alter oder für Menschen mit Behinderung. Aber: Wenn Du eine Arbeitsvertrag mit zb 30 Urlaubstagen unterschrieben hast, dann können Sie dir das nicht auf 28 kürzen, dazu bedarf es einer Änderungskündigung.

Gruß, mikmona

Ihre Zeitarbeitsfirma hat mit Sicherheit einen Tarifvertrag, der diese Dinge regelt. Gesetzlich ,stehen jedem 24 Tage im Kalenderjahr zu (für 14 Tage Arbeit ein Urlaubstag). Also auch für Mai 2011. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch 28 Urlaubstage für 2012 gewährt, dann ist dies besser als der gesetzlich geregelte Urlaub.

Danke für Deine Antwort. Ab dem 01.01.2012 wurde der Urlaubsanspruch neu verhandelt. Eigentlich sollen in dem Unternehmen, an das man „verliehen“ ist, die Bedingungen gleich sein… naja war dann nicht so… daher neue Verhandlung und dann sind 28 Tage Urlaub herausgekommen und mehr Stundenlohn.

Danke für die Antwort. Es geht nicht um 2012, sondern um 2011. Der Tarifvertrag ist der BZA-Tarif

Ich dachte immer ich hätte 24:12x8 Monate Urlaubsanspruch. Agentur meint 24:12x7, da der Monat Mai nicht vollständig „gearbeitet“ wurde. Ich bin der Meinung, da mehr als 2/3tel. gearbeitet wurde, zählt der Monat mit.

Diese Erklärung haben die auch akzeptiert, kommen jetzt aber mit dem Argument, da ich im Dezember den Urlaub neu verhandelt habe, wäre der Monat Mai bzw. die 8 Monate wären dann am 5.1. komplett gearbeitet. Da aber ein neuer Urlaubsvertrag für 2012 geschlossen wurde, gilt dies nicht ??? Da eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun, oder? Ich arbeite seit dem 6.5. für die Agentur.

Danke für die Antwort. Es geht nicht um 2012, sondern um 2011. Der Tarifvertrag ist der BZA-Tarif

Ich dachte immer ich hätte 24:12x8 Monate Urlaubsanspruch. Agentur meint 24:12x7, da der Monat Mai nicht vollständig „gearbeitet“ wurde. Ich bin der Meinung, da mehr als 2/3tel. gearbeitet wurde, zählt der Monat mit.

Diese Erklärung haben die auch akzeptiert, kommen jetzt aber mit dem Argument, da ich im Dezember den Urlaub neu verhandelt habe, wäre der Monat Mai bzw. die 8 Monate wären dann am 5.1.2012 komplett gearbeitet. Da aber ein sogn. neuer Anhang für 2012 geschlossen wurde, gilt dies nicht mehr, der Vertrag wäre geändert worden ??? Da eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun, oder? Ich arbeite seit dem 6.5. für die Agentur. Im Dezember ist der Vertrag verlängert worden mit allen Bedingungen, nur das die Anzahl der Urlaubstage ab 2012 auf 28/ Jahr angehoben wurden…

Danke für die Antwort. Es geht nicht um 2012, sondern um 2011. Der Tarifvertrag ist der BZA-Tarif

Ich dachte immer ich hätte 24:12x8 Monate Urlaubsanspruch. Agentur meint 24:12x7, da der Monat Mai nicht vollständig „gearbeitet“ wurde. Ich bin der Meinung, da mehr als 2/3tel. gearbeitet wurde, zählt der Monat mit.

Diese Erklärung haben die auch akzeptiert, kommen jetzt aber mit dem Argument, da ich im Dezember den Urlaub neu verhandelt habe, wäre der Monat Mai bzw. die 8 Monate wären dann am 5.1.2012 komplett gearbeitet. Da aber ein sogn. neuer Anhang für 2012 geschlossen wurde, gilt dies nicht mehr, der Vertrag wäre geändert worden ??? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun, oder? Ich arbeite seit dem 6.5. für die Agentur. Im Dezember ist der Vertrag verlängert worden mit allen Bedingungen, nur das die Anzahl der Urlaubstage ab 2012 auf 28/ Jahr angehoben wurden

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Ich finde man sollte sich da auf die Hälfte einigen, da Sie ja die letzten 14 Tage im Mai voll gearbeitet haben müßte Ihnen ja dafür gesetzlich ein Urlaubstag zustehen.

Hallo Schahija,

Danke für die Antwort. Es geht nicht um 2012, sondern um 2011.

Bitte!

Ich dachte immer ich hätte 24:12x8 Monate Urlaubsanspruch.
Agentur meint 24:12x7, da der Monat Mai nicht vollständig
„gearbeitet“ wurde. Ich bin der Meinung, da mehr als 2/3tel.
gearbeitet wurde, zählt der Monat mit.

Meines Erachtens nach, zählt der Monat nicht mit. Soweit mir bekannt ist, ist es unerheblich wie lange in dem Monat gearbeitet wurde. Es gilt: Nur in Monaten, in denen ein ununterbrochener Arbeitsvertrag bestanden hat, entsteht ein Urlaubsanspruch.
Nachzulesen im § 5 Bundesurlaubsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Diese Erklärung haben die auch akzeptiert, kommen jetzt aber
mit dem Argument, da ich im Dezember den Urlaub neu verhandelt
habe, wäre der Monat Mai bzw. die 8 Monate wären dann am
5.1.2012 komplett gearbeitet. Da aber ein sogn. neuer Anhang
für 2012 geschlossen wurde, gilt dies nicht mehr, der Vertrag
wäre geändert worden ??? Das eine hat doch mit dem anderen
nichts zu tun, oder? Ich arbeite seit dem 6.5. für die
Agentur. Im Dezember ist der Vertrag verlängert worden mit
allen Bedingungen, nur das die Anzahl der Urlaubstage ab 2012
auf 28/ Jahr angehoben wurden

Also, meines Erachtens nach hast du im Jahr 2011 Anspruch auf 7 Monate Urlaub (bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen) und im Jahr 2012 Anspruch auf den neuen Urlaub mit 28 Tagen im „Kalenderjahr“.
Nachzulesen im § 1 Bundesurlaubsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__1.html

Viele Grüße
Andreas

Kann da leider nicht weiterhelfen.

Guten Abend,

die Details des TV sind mir nicht bekannt.
Generell darf aber der TV nicht schlechter, als das BUrlG sein.
Es gilt für 2011 lediglich ein anteiliger Urlaubsanspruch durch den unterjährigen Jobstart.
2012 besteht dann der voll Erholungsurlaubsanspruch.

Beste Grüße

Wenn Du Dir die Mühe machen würdest, selbst einmal im Manteltarifvertrag BZA nachzulesen, der ja immerhin die Basis für den von Dir unterschriebenen Arbeitsvertrag ist, hättest Du die Fragen gar nicht stellen brauchen:

Arbeitsaufnahme 6.5.

Urlaubsanspruch 2011 ? Zeitarbeitstarif Bza
Manteltarifvertrag BZA §11.2 : Im ersten Jahr 24 Arbeitstage (2 pro ganzem Monat), entspricht gesetzlichem Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz.

Lt agentur zählt der mai nicht mit, da man keinen vollen monat gearbeitet hat.
Manteltarifvertrag BZA §11.2 : Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war

Im jahr 2011 anteilig 24 tage, ab 2012, 28 tage.
Nach Manteltarifvertrag BZA §11.2 würden Dir die 28 Urlaubstage erst ab dem 4. Beschäftigungsjahr zustehen. Worüber klagst Du?

Agentur meint, da ab 2011 neue urlaubstage vereinbart wurden, zählt die regelung nicht der gesetzlichen regelung??
Die gesetzliche Regelung ist der Mindeststandard und darf nicht unterschritten werden. Mehr darf es immer sein.

Hallo Schajija,

ich verstehe hier nicht ganz: Für 2011 haben Sie 24 Tage Urlaub bekommen obwohl Sie erst am 6.5. die Arbeit aufgenommen haben und der Mai somit nicht zählt.
Dann hätten Sie ja für 2011 viel zu viel Urlaub bekommen. Denn ausgehend von 28 Tagen : 12 x 7 Monate = komme ich auf 16,33 Tage / 2011 (also 16 Tage).

Und für das Jahr 2012 erhalten Sie nun 28 Tage??

Ich verstehe hier nun nicht ganz was genau Sie reklementieren? Für 2011 neue Urlaubsregelung?
Sie haben doch für 7 Monate (ab 6.5., gerechnet ab 1.6.) 24 Urlaubstage erhalten.

MFG Octo-Juro