Urlaubsanspruch

Hallo,
ich habe folgendes Problem und zwar war ich bis zum 31.08. in einer Firma beschäftigt. Bedingt durch schlechte Auftragslage im Frühjahr 2012 konnten wir nicht arbeiten. Dadurch wurden dann erst angefallene Überstunden abgebaut, dann Resturlaub vom Vorjahr und dann der komplette Jahresurlaub 2012.
Mein Ex-Chef ist jetzt der Meinung, dass mir für die Monate September-Dezember kein Urlaub zusteht, dadurch dass ich gekündigt habe und verlangt von mir, dass ich die 10 Tage(2,5 pro Monat) nacharbeite.
Ist das richtig so?

Vielen Dank
MfG Marcel

Wenn du bereits am 01. Januar des Jahres bei deinem ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt warst, so genießt du bei einer Kündigung im 2. Halbjahr den vollen Urlaubsanspruch.

Das ist bei einer Kündigung zum 31.08.2012 der Fall.

Es gibt hier also keinen Grund für deinen Ex-Chef, dich hier in Haftung nehmen zu wollen. Besonders natürlich auch nicht mit einem Nacharbeiten nach dem finalen Kündigungsdatum.