Was bedeutet:
„Grundsätzlich verfällt
der Resturlaub des vergangenen Jahres am 01.04. des Folgejahres,wenn er nicht vorher vergeblich geltend gemacht wurde.“ Bedeutet das „wenn er nicht vorher genommen wurde“ oder „wenn er nicht vorher angekündigt wurde“? Oder noch etwas anderes? Vielen Dank!
Hallo,
wenn Du im Internet das Bundesurlausgesetz aufrufst erhälts Du die eindeutige Antwort. Es kann aber auch noch Regelungen in Tarifverträgen geben, soweit vorhanden.
Gruß
klaus
du musst den urlaub aus dem letzten jahr genommen haben bis zum 1.4. des folgejahres. Ging dies aus persoenlichen oder betrieblichen gruenden nicht, kann er auch nach dem 1.4. genommen werden, wobei dies mit dem unternehmen abgesprochen sein muss und die uebertragung des urlaubs wuerde ich mir schriftlich bestaetigen lassen. evtl kommt auch eine auszahlung des urlaubs in frage.
Die Klausel bedeutet, dass der Jahresurlaub verfällt, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht bis zum 31.03. genommen hat, es sei denn, er wollte ihn nehmen, betriebliche Belange haben dies aber verhindert. Im Zweifel hilft eine Rückfrage bei der Personalabteilung oder beim Betriebsrat. Evtl. kann man im Einzelfall auch eine abweichende Regelung treffen.
Was bedeutet:
„Grundsätzlich verfällt
der Resturlaub des vergangenen Jahres am 01.04. des
Folgejahres,wenn er nicht vorher vergeblich geltend gemacht
wurde.“
Hallo,
der Urlaub muss bis zum 31.3. angetreten sein, also z.B. 31.3. - 10.4. wäre ok.
Gruß
Martin
Der Resturlaub des Jahres 2012 muss unbeginnt bis zum 31.03.2013 genommen und auch schon beantragt sein. Die Urlaubsplanung für das Jahr 2013 muss bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein. So das Bundesurlaubsgesetz. Viele keinere Betriebe halten sich aber nicht daran. Und berufen sich darauf da dies eine Betriebliche Übung sei. Also der Resturlaub muss also bis zum 31.12.2012 angekündigt sein. Um ihn dann bis zum 31.03.2013 zunehmen.
Hallo, das bedeutet, dass Sie den Urlaub nehmen müssen oder zumindest eingereicht haben sollten. Wenn der Chef zustimmt, kann er auch später genommen werden. Wenn Sie aber nichts dergleichen tun, verfällt er. Sie können sich den Urlaub aber auch ausbezahlen lassen. LG und einen guten Rutsch.