Urlaubsanspruch

Urlaubsantrag im Februar gestellt, mündliche Zusage von Shopmanagerin erhalten, keine schriftliche Bestätigung, Urlaub im Arbeitsplan vom August bereits eingetragen, seit 01.07.-31.07 im Krankenstand, Urlaub gebucht ab 16.08.2013, habe ich Anspruch? kann der AG den Urlaub nun verweigern?

Hallo, der Urlaubsplan hat Vertragscharakter. Sollte erkennbar sein, dass Du bis zum 16.8. wieder arbeitsfähig sein, kannst Du ja noch einen Urlaub buchen. solltest Du bereits gebucht haben, kannst Du bei Gericht Schadensersatz einklagen, wenn bei der Stornierung Kosten anfallen. Was Du unbedingt tun solltest: mach Dir bei Gelegenheit eine Kopie vom Plan. Man weiss ja nie, auf welche Ideen so manche „Scheffes“ kommen.
Mf Glück Auf
Heinz