hallo leute,
bei uns arbeiten 2 aushilfsfahrer auf 630dm-basis (oder soundsoviel-euro-basis), die sich wochenweise abwechseln. sprich eine woche fahren, eine woche frei. wie sieht das mit dem urlaubsanspruch der beiden aus? kann man den normalen anspruch (30 tage) einfach halbieren, da die beiden ja mit einer woche urlaub 3 wochen am stück frei haben, oder wie ist die rechtliche lage??
thx
jorror
Hallo,
der urlaubsanspruch wird von den Vollzeitarbeitsplätzen heruntergerechnet. Die Vollzeitarbeitsplaätze haben bei dreißig Urlaubstagen 6 Wochen Urlaub. Die Teilzeitkräfte bei 15 Tagen.
Also haben die beiden Mitarbeiter, wie Du schon sagst, einen anspruch auf 15 Arbeitstage Urlaub.
Mit Grüßen
Michael
thx
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