Hallo Forum!
Wieviele Tage Urlaubsanspruch habe ich, wenn ich vom 22.05.02 bis zum 02.08.02 bei Firma XY fünf Tage die Woche gearbeitet habe?
Im Vertrag wurde auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen (Bundesurlaubsgesetz), also kein Tarifvertrag.
Danke, Mario
Hallo Marion,
Wieviele Tage Urlaubsanspruch habe ich, wenn ich vom 22.05.02
bis zum 02.08.02 bei Firma XY fünf Tage die Woche gearbeitet
habe?
Im Vertrag wurde auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen
(Bundesurlaubsgesetz), also kein Tarifvertrag.
Nach meiner Rechnung 5 Tage. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis gehandelt hat. Dabei würde ein Anspruch auf Teilurlaub greifen. Bei 24 Werktagen gemäß BUrlG sind das 2 Tage pro Monat, bei einer Beschäftigung von 2 1/2 Monaten kämen also 5 Tage heraus.
Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen??
Grüße
Jana
Hallo.
Wieviele Tage Urlaubsanspruch habe ich, wenn ich vom 22.05.02
bis zum 02.08.02 bei Firma XY fünf Tage die Woche gearbeitet
habe?
…
Nach meiner Rechnung 5 Tage. … bei einer Beschäftigung von 2
1/2 Monaten kämen also 5 Tage heraus
Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen??
Ja gibt es :o)
Berücksichtigt werden auch hier nur volle Beschäftigungsmonate. Wenn wir den Urlaub anhand der Werktage ermitteln, kommt man auf einen Teilurlaubsanspruch von 4 Werktagen (24:12*2)
Da Mario eine 5Tage-Woche hat, wäre das umgerechnet in Arbeitstagen:
20 : 12 * 2 = 3,33333333333333333…
=> Anspruch auf 3,33 Arbeitstage
Gruß,
LeoLo
Ja gibt es :o)
Berücksichtigt werden auch hier nur volle
Beschäftigungsmonate. Wenn wir den Urlaub anhand der Werktage
ermitteln, kommt man auf einen Teilurlaubsanspruch von 4
Werktagen (24:12*2)
Da Mario eine 5Tage-Woche hat, wäre das umgerechnet in
Arbeitstagen:
20 : 12 * 2 = 3,33333333333333333…
=> Anspruch auf 3,33 Arbeitstage
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
ab wann ist denn dann ein voller Beschäftigungsmonate ein „voller“?
Mal angenommen, ich hätte vom 22.05.02 bis 21.06.02 gearbeitet, hätte ich demnach Anspruch auf null Tage Urlaub? Sind quasi „Kalendermonate“ ausschlaggebend? Oder wann wird gerundet?
Wenn ich die Wochen zähle, dann sind es 10 Wochen und 2 Tage, die ich gearbeitet habe, ergo 2,5 Monate.
P.S.: Es war ein von vorherein befristetes Arbeitsverhältnis, spielt aber wohl keine große Rolle.
Ein ratloser
Mario
Hallo.
ab wann ist denn dann ein voller Beschäftigungsmonate ein
„voller“?
Mal angenommen, ich hätte vom 22.05.02 bis 21.06.02
gearbeitet, hätte ich demnach Anspruch auf null Tage Urlaub?
– Bei einschließlich 21.06. besteht Anspruch auf 1/12. Bei einschließlich 20.06. besteht kein Anspruch. Also vom Xten bis zum (X-1)ten.
Sind quasi „Kalendermonate“ ausschlaggebend? Oder wann wird
gerundet?
– Es wird nie „gerundet“, was die Beschäftigungsmonate angeht (es sei denn, ein TV regelt dies anders).
Wenn ich die Wochen zähle, dann sind es 10 Wochen und 2 Tage,
die ich gearbeitet habe, ergo 2,5 Monate.
– Entscheidend sind die zwei vollen Beschäftigungsmonate
P.S.: Es war ein von vorherein befristetes Arbeitsverhältnis,
spielt aber wohl keine große Rolle.
– Nein, spielt es nicht.
Gruß,
LeoLo
Danke für die Infos,
Mario