Urlaubsanspruch

Hallo zusammen!

Ich habe mal im Archiv gestöbert aber keine brauchbare Antwort gefunden.
Wie viel (gesetzlichen) Jahresurlaubsanspruch habe ich wenn ich an 6 Tagen in der Woche (Montags bis Samstags) 40 Stunden arbeite?
Laut BUrlG sind es 24 Werktage aber ich meine da noch irgendwo eine andere Regelung gelesen zu haben.

Danke für Eure Antworten!

So long!

Michael

Hallo Michael,

die 24 Tage sind gesetzlich geregelt. Was darüber hinaus geht ist in Deinem Arbeitsvertrag geregelt. Wenn nicht gilt die gesetzliche Regelung. Außer bei einem angeschlossenem gewerkschaftlichen Tarif-Vertrag. Ist der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband angeschlossen sind dann die für das jeweilige Gewerbe bestehenede Tarifverträge zu beachten. Sind diese so geregelt, das ein höherer Urlaubsanspruch als 24 Werktage tariflich vereinbart sind, steht Dir dann der tarifliche darüberhinausgehende Urlbaubsanspruch zu.

Gruß

Rolf

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Hallo Rolf!

Erstmal ein Dankeschön für die schnelle Antwort.
Ich hatte auf ein bischen mehr Urlaub spekuliert wegen der 6 anstatt 5 Arbeitstage in der Woche, weil ich ja somit weniger Wochen Urlaub im Jahr machen kann als jemand der eine 5-Tage Woche hat aber die gleiche Anzahl an Urlaubstagen hat. Na gut, dann werde ich mich damit wohl begnügen müssen.

So long!

Michael

Hallo.

Ich hatte auf ein bischen mehr Urlaub spekuliert wegen der 6
anstatt 5 Arbeitstage in der Woche, weil ich ja somit weniger
Wochen Urlaub im Jahr machen kann als jemand der eine 5-Tage
Woche hat aber die gleiche Anzahl an Urlaubstagen hat.

Nö. Hast Du nicht. 24 Werktage bleiben 24 Werktage bleiben vier Wochen. Auch jemand, der eine 5TageWoche hat, muß bei vertraglicher Vereinbarung von 24 Werktagen für eine Woche frei 6 Werktage Urlaub opfern. Ist also nicht mehr und nicht weniger als bei Dir.

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Ist der Arbeitgeber dem
Arbeitgeberverband angeschlossen sind dann die für das
jeweilige Gewerbe bestehenede Tarifverträge zu beachten.

Das ist falsch. Der AN muß da schon auch in der Gewerkschaft sein. Nur, weil der AG im Verband ist, findet der TV keine Anwendung auf das AV.

Gruß,
LeoLo

Hey LeoLo,

du hast natürlich Recht. Die Gewerkschaft handelt ja für ihre Mitglieder die Tarife aus. Habe ich als selbstverständlich angesehen.

Gruß

Rolf

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