Urlaubsanspruch 2006

Ein Bekannter XY hat letztes jahr betrieblich bedingt, wegen Probezeit und viel Arbeit keinen Urlaub nehmen können.
Dies auch mit seinem Einverständniss.

Verfällt der am 1. April automatisch oder muss der AG auf ihn zugehen und eine Lösung (ausbezahlen, in Jahr 2007 übernehmen)?

Wie ist den hier die Rechtslage?

Hallo, normal verfällt Urlaub vom Vorjahr wenn er nicht bis zum 31.3.des
neuen Jahres genommen wurde.In manchen Betrieben muß der Urlaub sogar bis zum 31.12. des Jahres genommen werden.
Wenn wegen viel Arbeit der Urlaub nicht genommen werden konnte muß man mit dem Chef-Geschäftsleitung eine Sondervereinbarung treffen das der Urlaubsanspruch vom vorjahr auch nach dem 31.3. nicht verfällt und das am besten Schriftlich. Ausbezahlt werden sollte Urlaub eigentlich nicht weil er ja der Erholung dienen soll.
Gruß Bernd

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Hallo,
hat XY es schriftlich?laut Gesetz verfällt der Urlaubsanspruch ohne Ankündigung am 31.03 außer es war „Betrieblich“

Hallo

Wann begann denn das Arbeitsverhältnis beim AG?

Gruß,
LeoLo