Hallo,
wenn jemand einen 400-Euro-Job hat und durchschnittlich 25-30 Stunden im Monat an 4-5 Arbeitstagen arbeitet (mal mehr und mal weniger) steht dieser Person bei Kündigung doch Urlaubsabgeltung zu, oder?
Wie errechnet sich das?
Grüße
Hallo,
wenn jemand einen 400-Euro-Job hat und durchschnittlich 25-30 Stunden im Monat an 4-5 Arbeitstagen arbeitet (mal mehr und mal weniger) steht dieser Person bei Kündigung doch Urlaubsabgeltung zu, oder?
Wie errechnet sich das?
Grüße
Da wuerde ich mal den Durschnittsstundensatz der letzten 6 Monate errechnen und diesen zur Abgeltung vorlegen.
Grüß Dich,
laut Gesetzgeber haben auch 400 €-Jobber Urlaubsanspruch, anteilig der Tage, an denen sie regelmäßig arbeiten. Gesetzl. Mindesturlaub sind bei 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage, bei 5-Tage-Woche 21 Arbeitstage. Heißt, wenn Du regelmäßig 3 Tage/Woche arbeitest, stehen Dir 12 Urlaubstage zu …
Hoffe ich konnte bissle helfen.
Lg
Hallo Bells,
ehrlich gesagt, da bin ich überfragt.
J. Dietrich
Ahoi Bells,
hier findest Du alles zum Thema Urlaubsabgeltung…
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#abgelten
Jack
Hallo Bells
Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu, wobei es nicht auf die Wochenstunden ankommt. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.
Also ist die Rechnung (grob): 24 Tage Urlaub : 12 Jahresmonate = 2 Tage Urlaub je Monat
MfG Joachim
Hallo,
Urlaubsanspruch besteht m.E.n. nur für bezahlten Urlaub, nicht jedoch als Urlaubsabgeltung. Abgesehen davon erscheinen mir die Arbeitstage doch sehr eigenartig.
Hier wäre mehr Erläuterung nötig. Ausserdem sollte der Arbeitsvertrag mal gecheckt werden
mfg
Hallo,
wenn jemand einen 400-Euro-Job hat und durchschnittlich 25-30
Stunden im Monat an 4-5 Arbeitstagen arbeitet (mal mehr und
mal weniger) steht dieser Person bei Kündigung doch
Urlaubsabgeltung zu, oder?
Das hängt davon ab, wie lange Du schon im Betrieb bist und wieviel Urlaub Du in diesem Jahr bereits genommen hattest.
Ein generelles „Recht auf Urlaubsabgeltung“ gibt es nicht.
Wie errechnet sich das?
Grüße
steht jedem arbeitnehmer zu - was steht im Vertrag - das ist bindend ??-
normalerweise urlaubsanspruch nach dem bundesurlaubsgesetz - sieh mal by google …
ich bin immer für das Gespräch…und dann die frage rentiert sich eine rechtliche auseinandersetzung ?
alles alles gute
Bitte um entschuldigung, dass ich mich nicht gemeldet habe.
War leider sehr Krank.
Auf das Thema kann ich nicht antworten
Viele Grüße
stepfis
JA! Geringfügigbeschäftigte haben genauso Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, nur eben Anteilig.
z.B. in eurem Betrieb haben die Vollzeitkräfte 30 Tage anspruch dann arbeiten sie dafür 5 Tage du z.B. 4 Tage dann entsteht eine einfache Dreisatzaufgabe (
)
5 Tage/Woche = 30 Tage Urlaub
4 Tage/Woch = ? Tage Urlaub
30 * 4 / 5 = 24 Tage Urlaub die dir zustehen.
Da du ja 4 Tage arbeitest z.B. Mo-Do hast den Freitag ja eh frei jetzt nimmst 8 Tage Urlaub und hast damit 2 Wochen frei…Vollzeitangestellte müssen für die gleiche Zeit 10 Tage nehmen.
Hoffe ich hab das halbwegs verständlich erklärt.
Greetz
Nordi