Hallo, 100% schwerbehindert / Merkzeichen „G“; seit März 2009 arbeitlos/ALG I, welcher Urlaubsanspruch steht ggf. zu und wie ist die Vorgehensweise, Alter 52 Jahre!? Gruß und Dank im Voraus!
Falsches Brett
-> Arbeits- und Sozialamt
Hallo,
seit März 2009
arbeitlos/ALG I, welcher Urlaubsanspruch steht ggf. zu und wie
ist die Vorgehensweise,
‚‚Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er
einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses
zusteht, haben Sie nicht, denn das Recht der
Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff „Urlaub“
nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos
sind. Allerdings können Sie während Ihres Urlaubs nur für
längstens drei Wochen im Kalenderjahr Arbeitslosengeld
erhalten.‘‘
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
100% schwerbehindert / Merkzeichen „G“;
Alter 52 Jahre!?
Spielt dabei keine Rolle.
MfG