Urlaubsanspruch als Krankheitsvertretung

Hallo,

ich bin neu hier, und hoffe es kann mir jemand helfen. Ich befinde mich z.Zt. in der Elternzeit (bis Mai 2011). Da meine Elternzeitvertretung erkrankt ist, mache ich jetzt die Krankheitsvertretung mit 12 Std. verteilt auf 4 Tage (Stelle hat 20 Std.). Nun wird die Krankheit aber noch länger dauern.
Jetzt endlich meine Frage: steht mir Urlaub zu? Oder muss ich z.B. bei einer Woche Urlaub die 12 Std. dann vor- bzw. nachholen?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.
Danke schon mal für’s helfen!
Viele Grüße
Heike

Hallo Heike,
Urlaubsanspruch hast du, da du aus einem ruhenden in ein wieder aktives Arbeitsverhältnis gewechselt hast, auf jeden Fall. Der Anspruch beträgt pro Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresanspruchs. Wenn Du zB. 24 Urlaubstage pro Jahr hast, dann bedeutet das 2 Urlaubstage pro Beschäftigungsmonat. Mit deinen 4 Arbeitstagen wird es etwas kompliziert, denn die 2 U-tage beziehen sich immer auf eine 5-Tage-Woche.
Bei Unklarheiten meldest du dich am besten nochmal.
Lg, Sabine

Hallo,

ich bin neu hier, und hoffe es kann mir jemand helfen. Ich
befinde mich z.Zt. in der Elternzeit (bis Mai 2011). Da meine
Elternzeitvertretung erkrankt ist, mache ich jetzt die
Krankheitsvertretung mit 12 Std. verteilt auf 4 Tage (Stelle
hat 20 Std.). Nun wird die Krankheit aber noch länger dauern.
Jetzt endlich meine Frage: steht mir Urlaub zu? Oder muss ich
z.B. bei einer Woche Urlaub die 12 Std. dann vor- bzw.
nachholen?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.
Danke schon mal für’s helfen!
Viele Grüße
Heike

Hallo Sabine,

danke für die Info’s. Ich werde morgen mal meine Chefin ansprechen. Die Personalabteilung weiß das bestimmt auch, aber ich wollte dort nicht fragen und dann steht es mir nicht zu. Würde blöd aussehen.
Also Danke!
Gruß
Heike

Hallo Heike,

grundsätzlich hat jeder ein Recht auf Urlaub lt. Bundesurlaubsgesetz egal, ob jemand Vollzeit oder Teilzeitkraft ist.
Lt. Gesetz bekommt jeder im Jahr 4 Wochen Urlaub (24 Tage bei 6 Tage-Woche und 20 Tage Urlaub bei 5 Tage-Woche). Die Höhe kann jedoch tarifvertraglich oder einzelvertraglich zu Gunsten des Mitarbeiters abweichen.
Ist man nicht ein volles Jahr beschäftigt erhält man für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubes. Ab einer Beschäftigung von mehr als 6 Monaten erhält man sogar Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Ist jemand auf Teilzeitbasis beschäftigt, stehen ihm für jeden vollen Beschäftigungsmonat anteilig die Urlaubstage zu.
Anteiliger Jahresurlaub wird wie folgt berechnet:
Urlaubstage Vollzeitkraft / Wochenarbeitstage Vollzeitkraft * Deine tatsächlichen Wochenarbeitstage = Tage Urlaub im Jahr (aufgerundet auf ganze Urlaubstage)

bei einem gesetzlichen Urlaubsansspruch würdest Du also 20 Urlaubstage / 5 Wochenarbeitstage *4 Deine tatsächlichen Wochenarbeitstage = 16 Tage Urlaub im Jahr erhalten.

Je nach dem, wie lange Du dann beschäftigt bist, erhältst Du für jeden vollen Kalendermonat 1/12 des Jahresurlaubs. Da es keine anteiligen Urlaubstage bekommen kannst, wird es entsprechend aufgerundet.

16 Tage Jahresurlaub, Beschäftigung 3 Monate: 16/12*3 = 4 Tage Urlaub
16 Tage Jahresurlaub, Beschäftigung 5 Monate: 16/12*5 = 6,67 Tage Urlaub => 7,0 Tage Urlaub

Die Bezahlung der Tage ist abhängig von der Arbeitszeitverteilung. Arbeitest Du jeden Tag 3 Stunden, würdest Du auch für jeden Urlaubstag 3 Stunden bezahlt bekommen.

Gruß
Nico TW