Hallo Daniel,
in dem angesprochenen Vertrag sollte normalerweise auch ein Urlaubsanspruch geregelt, bzw. ein Urlaubsanspruch ausgeschlossen sein.
In der allgemein üblichen Praxis wird für ein Praktikum mit weniger als 3 Monaten kein Urlaub gewährt.
Ansonsten gilt:
Da ein Praktikum meist kürzer als sechs Monate ist, hat man als Praktikant/-in in der Regel keinen Anspruch auf Urlaub.
Es ist aber zu berücksichtigen, daß auch bei kürzeren Beschäftigungszeiten Urlaubsansprüche entstehen können, die dann regelmäßig abzugelten sind aber nur dann, wenn das Praktikantenverhältnis einem Arbeitsverhältnis entspricht.
Da der Zweck eines Praktikums aber der Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen ist, besteht kein Urlaubsanspruch.
Oft wird das aber nicht so eng gesehen: Bei wirklich triftigen Gründen gibt der Chef, auf freiwilliger Basis, schon mal einen oder zwei Tage frei.
In Firmen, die Vollzeitstellen durch Praktikantenstellen ersetzen und der Lerneffekt beim Praktikum nicht im Vordergrund steht, hat der Praktikanten den üblichen Anspruch auf Urlaub.
Ausnahme: Praktikant/Praktikantin ist nicht
volljährig. Dann greift das Jugendarbeitsschutzgesetz:
JArbSchG § 19 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
(2) Der Urlaub beträgt jährlich
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Ich würde dir raten, das Gespräch zu suchen. Wie schon geschrieben, gibt es meist die Möglichkeit ein paar Tage frei zu bekommen. Einen Rechtsstreit anzufangen wegen möglicher 4 Tage Urlaub ist keinesfalls sinnvoll und wird wohl auch von keinem Gericht angenommen.
MfG
Borkuschter