Urlaubsanspruch Arbeitgeberwechsel

Hallo,
Arbeitnehmer(AN) A hat den Arbeitgeber(AG) am 31.03.2012 verlassen(Neuausschreibung) und beim neuen AG am 02.04.2012 angefangen.
Der zustehende Urlaub für die ersten 3 Monate wurden ordnungsgemäss beim alten AG abgegolden.
Der neue AG gibt einen Jahresurlaub von 28 Tage.
Dem AN A steht wegen Schwerbehindertenausweis 5 Tage Zusatzurlaub zu.
Es ist eine 5 Tage Arbeitswoche in Teilzeitarbeit
(4,5 Stunden) vereinbart.
Ich frage nun, wird der Urlaub für die restlichen
9 Monate vom Gesamturlaub, also 28+5=33 Tage berechnet oder
werden die 28 als Grundlage für die Berechnung des Anteils für den Jahresurlaub gennommen und die 5 Tage wegen Schwerbehindertenausweis dazugerechnet?

Für die Beantwortung meiner Fragen möchte mich mich schon an dieser Stelle recht herzlich bedanken.

frager25191

Sehr geehrte/r frager25191,
der Urlaubsanspruch wird für die beim neuen AG angefallene Zeit berechnet und dann anteilig so gewährt,daß die in der vereinbarten Wochenarbeitszeit paßt.
In der Regel bescheinigt der alte AG die beanspruchten Urlaubszeiten.
Der gesamte Urlaub wird errechnet und dann die Zeit beim vorherigen AG abgezogen. Im vorliegenden Fall ein Viertel des Gesamt-Jahresurlaubes. Es sollen jedoch keine „Teilurlaubstage“ entstehen. Also abrunden!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Schwb - Experte

Sehr geehrter Herr Tück,
ich möchte mich recht herzlich für die schnelle und aussagekräftige Beantwortung meiner Frage bei Ihnen bedanken.
MfG
frager25191

Hallo,
der Jahresurlaub beträgt 28 Tage für die Behinderung stehen dir 5 Tage zusatzurlaub zu.
Dein Anspruch besteht allso ab April 2012 somit wird dir der Urlaub anteilig gewährt wie die Urlaubstage aufgeschlüsselt für das Kalenderjahr werden mußt du den Arbeitgeber (Lohnbuchhaltung,Betriebsrat o.ä.)fragen.
Gruß Biggi

Hallo,

es wird vom Gesamturlaub, also von 33 Tagen, anteilig gerechnet.

Gruß

Hallo,

sorry, hierbei kenne ich mich leider nicht genug aus.