Urlaubsanspruch auf 30 Tage im Jahr

Das Bundesarbeitsgericht hat ja 30 Tage Urlaub im Jahr für alle erklärt.
Nun zu meiner Frage:
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe bislang aufgrund meines Alters 33 Urlaubstage pro Kalenderjahr.

Wie sieht die Regelung nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerictes aus? Behalte ich die 33 Urlaubstage oder werden diese auch auf 30 Tage reduziert?

Mein AG will mir 3 Tage Urlaub streichen. Ist dies so richtig?

Hallo,

Das Bundesarbeitsgericht hat ja 30 Tage Urlaub im Jahr für
alle erklärt.

hat es nicht, aber es hat tarifliche Regelungen für unwirksam erklärt, die in jungen Jahren Urlaub staffeln. So auch im TVÖD.

http://www.kanzlei-blaufelder.com/mehr-urlaub-fur-be…

Die Tarifparteien haben den Urlaub für 2013 neu geregelt und diese Regelung mit höchstens 30 Tagen wirkt aufgrund der Einbeziehung des Tarifs automatisch auch für MA mit höherem tariflichen Anspruch in 2012, denn die neue Regelung löst die alte einfach ab. Würde übrigens bei Wochenarbeitszeit oder Gehalt genauso passieren.

VG
EK