Hallo,
zwei Arbeitsverträge bei demselben AG sind nur innerhalb ganz enger Grenzen zulässig. Die jeweiligen in den Arbeitsverträgen vereinbarten Tätigkeiten müssen sich stark voneinander unterscheiden und deutlich abgrenzbar sein.
Dient die Konstruktion der zwei Arbeitsverträge jeweils der beidseitigen Ersparnis von Steuer und SV, sind sie grundsätzlich nicht zulässig und müssen rechtlich, steuerlich und bezüglich SV als Einheit betrachtet werden. Dann steht auch latent der Vorwurf der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben im Raum.
In diesem Fall der einheitlichen Betrachtung kann u. U. die Kündigung des einen Arbeitsverhältnisses dazu führen, daß diese Kündigung sich auch auf das zweite Arbeitsverhältnis erstreckt.
Ohne Kenntnis der genauen Vertragsbedingungen - insbesondere der Arbeitstage pro Vertrag sowie der exakten Definition des Urlaubs (Werk- oder Arbeitstage) - läßt sich zum Urlaubsanspruch keine seriöse Aussage treffen.
Der betroffene AN sollte unbedingt (fach-) anwaltlichen Rat unter Vorlage aller Unterlagen vor Ort einholen.
&Tschüß
Wolfgang