Urlaubsanspruch auf zwei Verträge verteilt

Hallo,

zwei Arbeitsverträge bei demselben AG sind nur innerhalb ganz enger Grenzen zulässig. Die jeweiligen in den Arbeitsverträgen vereinbarten Tätigkeiten müssen sich stark voneinander unterscheiden und deutlich abgrenzbar sein.

Dient die Konstruktion der zwei Arbeitsverträge jeweils der beidseitigen Ersparnis von Steuer und SV, sind sie grundsätzlich nicht zulässig und müssen rechtlich, steuerlich und bezüglich SV als Einheit betrachtet werden. Dann steht auch latent der Vorwurf der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben im Raum.
In diesem Fall der einheitlichen Betrachtung kann u. U. die Kündigung des einen Arbeitsverhältnisses dazu führen, daß diese Kündigung sich auch auf das zweite Arbeitsverhältnis erstreckt.

Ohne Kenntnis der genauen Vertragsbedingungen - insbesondere der Arbeitstage pro Vertrag sowie der exakten Definition des Urlaubs (Werk- oder Arbeitstage) - läßt sich zum Urlaubsanspruch keine seriöse Aussage treffen.

Der betroffene AN sollte unbedingt (fach-) anwaltlichen Rat unter Vorlage aller Unterlagen vor Ort einholen.

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

ein AN hat zwei Arbeitsverträge, bei einem Unternehmer. Ein Vertrag umfasst 33 Stunden pro Woche mit der Urlaubsklausel, dass dem AN jährlich 28 Tage bezahlten Urlaub (entspricht 185 Stunden) zu.

Im zweiten Vertrag, der 7 Stunden/Wo. umfasst steht, dass dem AN jährlich 28 Tage bezahlten Urlaub (entspricht 39 Stunden) zu.

a) Wie berechnen sich diese Stunden in den Klammern?
b) Wieviel Urlaubsanspruch hat der AN tatsächlich pro Vertrag und insgesamt?

Wäre über schnelle Aufklärung sehr dankbar.

Hallo,

ein konkretes Beispiel für eine zulässige Gestaltung habe ich nicht, da es äußerst selten ist.
Die Beschreibung eines entschiedenen Falles findest Du hier:

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

33h pro Woche entspricht 6,6h pro Tag (ausgehend von einer 5-Tage-Arbeitswoche). 28 Tage Urlaub á 6,6 h macht 185 h.

Ähnlich verhält es sich mit dem 7h-Job.

Zu B: in beiden Jobs Hat der Arbeitnehmer je 28 Tage Urlaub. Wie er die nehmen kann, hängt von der Verteilung der Stunden ab.

Arbeitet der AN in beiden Jobs jeden Tag (z.B. zuerst 6,6h dann 1,4h) muss er, um eine Woche frei zu bekommen, in beiden Jobs je 5 Tage Urlaub nehmen. (Und ich gehe davon aus, dass die Arbeit zu verteilt ist.

Wenn Jobs so verteilt sind, dass man z.B. Mo-Do im Job A ist, und Fr. im Job B würde in den Arbeitsverträgen sicher drin stehen, dass es im Job A 22 Tage Urlaub gibt und im Job B 6. Somit bräuchte man für eine Woche Urlaub 4+1 Tag.

Grüße
Pierre

Hi Pierre,

danke für die Erläuterung.

Wie ist das nun, wenn der AN den 33 Std. Job kündigt und nun nur noch 7 Std. pro Woche arbeitet? Wie berechnen sich die Urlaubstage auf den Rest des Jahres dann? Insbesondere wenn man von einem Arbeitszeit mix pro Tag ausgeht, also wie in deiner ersten Erläuterung jeden Tag beide Jobs.

LG

An dem 7h-Job wird sich nichts ändern. Der AN hat weiterhin 28 Tage Urlaub (also 28 mal 1,6 h pro Tag :wink: ).

Den Teil habe ich glatt überlesen. @Albarracin hast Du ein, zwei Beispiele, wo zwei Verträge mit einem AG möglich und vielleicht sogar sinnvoll sind?

Danke