Urlaubsanspruch aus Vorjahr bei Arbeitgeberwechsel

Hallo Wissende,

Bernd hat im Jahr 2011 aufgrund einer Hochlastphase von seinen 30 Tagen Urlaub nur 10 Tage nehmen können und mit seinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart, dass er die 20 Tage nach 2012 übernimmt. Nun kommt dazu, dass Bernd sein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2012 gekündigt hat. Er plant, die 20 Tage aus 2011 und die in 2012 anteilig anfallenden Urlaubstage (3 / 12 * 30 = 7,5 = 8) in den ersten drei Monaten 2012 zu nehmen. Sein neues Arbeitsverhältnis beginnt am 01.04.2012, ebenfalls mit vertraglich vereinbarten 30 Tagen Urlaubsanspruch.

Bernd ist nach Recherche im WWW der Meinung, dass zur Berechnung seines Urlaubsanspruches bei seinem neuen Arbeitgeber nur die Tage, die aus dem Anspruch 2012 bei seinem alten Arbeitgeber entstanden sind (also 8) berücksichtigt werden müssen. Die 20 Tage, die er aus 2011 noch nimmt, werden nicht mit berechnet.

Teilt ihr Bernds Meinung?

Besten Dank!
Alia

Die 20 Tage, die er aus 2011 noch nimmt, werden
nicht mit berechnet.

Teilt ihr Bernds Meinung?

Freilich, die Urlaubstage sind ja für 2011 und nicht für 2012 zu nehmen, für 2012 erwächst ein neuer Urlaubsanspruch. Außerdem wird der Alturlaub ja vor Aufnahme des neuen Arbeitsverhältnisses am 01.04. aufgezehrt.

Gruß
smalbop