Urlaubsanspruch Azubi

Mein Sohn, geb. 1980, ist v. 01.08.2008 bis 31.07.2010 in Ausbildung zum Fachlageristen.
Lt. Ausbildungsvertrag hat er einen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen im Jahr.Wieviel Urlaub steht ihm für 2010 noch zu, habe gelesen, dass ihm lt § 5 Abs.1c BUrlG der volle gesetzliche Anspruch zusteht,weil der Vertrag nach dem 30.6. ausläuft. In seinem Vertrag stehen für 2010 als Anspruch 11 Urlaubstage, was ist richtig?

Hi!

Du darfst nicht nur 1c lesen, sondern solltest auch die Überschrift zu den Unterpunkten getrachten:

„(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.“

Ergo - 7/12 von 20 Urlaubstagen.

Viele Grüße

Hallo,

bei Zwölftelung in der 2. Jahreshälfte darf nicht weniger als 4 Wochen Urlaub herauskommen, was sich aus der von dir zitierten Norm ergibt.

Wenn das Ausbildungsverhältnis aber durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung vorher endet, wäre - wenn diese Prüfung am 30. Juni abgelegt wird - 10 Tage = 2 Wochen zulässig.

VG
EK

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Nicht gelesen?
Hi!

Du darfst nicht nur 1c lesen, sondern solltest auch die
Überschrift zu den Unterpunkten getrachten:

Genau - vor allem sollte man dann aber nicht nur betrachten sondern auch lesen , was dort steht

"(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden
vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der
Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen
Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen
vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

Trifft nicht zu, da die Wartezeit nach 6 Monaten vorbei war.

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet;

Trifft nicht zu, da die Wartezeit nach 6 Monaten vorbei war.

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte
eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."

Trifft nicht zu, da die erste Hälfte am 30.06.2010 vorbei ist.

Ergo - 7/12 von 20 Urlaubstagen.

Falsch!
Wenn das Ausbildungsverhältnis tatsächlich nach dem 30.06.2010 endet, dann besteht Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub.

Gruß
Guido

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Urlaubsanspruch Azubi
Hallo, die theoretische Prüfung wurde im Mai abgelegt, die praktische wird am 27.6. stattfinden, wie sieht es dann aus?

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Hallo,

wird die praktische Prüfung bestanden und endet dadurch das Ausbildungsverhältnis am 27. Juni, dann sind 5/12 von 20 Tagen Urlaub zu gewähren.

VG
EK

Hallo,

ich kenne nur die Variante das Ausbildungen mit der bestandenen Prüfung, hier also am 27.06 enden. Dann ist auch nur der anteilige Jahresurlaub zu gewähren.

Gruß

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