Liebe/-r Experte/-in,
Mein Sohn, geb. 1980, ist v. 01.08.2008 bis 31.07.2010 in Ausbildung zum Fachlageristen. Lt. Ausbildungsvertrag hat er einen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen im Jahr.Wieviel Urlaub steht ihm für 2010 noch zu, habe gelesen, dass ihm lt § 5 Abs.1c BUrlG der volle gesetzliche Anspruch zusteht,weil der Vertrag nach dem 30.6. ausläuft. In seinem Vertrag stehen für 2010 als Anspruch 11 Urlaubstage, was ist richtig?
Hallo Bärbel,
bei uns steht in den Verträgen von der IHK auch nur der anteilige Urlaub. Habe ih bisher nicht überprüft, ob das so korrekt ist. Werde ich mal machen müssen! Also leider kann ich dir nicht fachlich korrekt antworten, ohne vorher die Profis zu fragen! ;-(
Dirk Neumann
Hallo,
ich bin kein Experte für Arbeitsrecht, allerdings würde ich den §5 Abs 1c so wie im Eingangsposting auslegen. Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen.