Urlaubsanspruch befristeter Arbeitsvertrag

Hallo Experten,

ein AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit 17.04.2019 bis 16.04.2020 bekommen, im öffentlichen Dienst. Für den Jahresvertrag wurde Probezeit von 6 Monaten festgelegt. Die Bezahlung richtet sich nach dem TV-L, der AN hat im Januar 2020 seinen 40. Geburtstag.

Wie viel Tage Urlaub hat der AN innerhalb des Vertrags?

Meine Überlegung:
17.04.19 - 30.04.19 keinen Urlaubsanspruch. Grund: Kein voller Monat.*
Mai 19 - Dezember 19 (7 Monate): (29 Tage/12)*7 = 16,916 Tage
Januar 20 - März 20 (3 Monate): (30/12)*3 = 7,5 Tage
01.04.20 - 16.04.20 keinen Urlaubsanspruch. Grund: Kein voller Monat.

Summe: 24,4 also 24 Tage

Ist das zutreffend?

Hallo,

Du liegst mit deiner Rechnung doppelt falsch:

  1. Lebensalterstaffelungen beim Erholungsurlaub sind schon seit längerem durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt worden. § 26 TV-L kennt nur noch 30 Tage für alle Beschäftigte.

  2. Der Urlaubsanspruch wird je für das Kalenderjahr berechnet und - sofern nötig - gerundet.

Die Nichtberücksichtigung angefangener Monate ist korrekt.

&Tschüß
Wolfgang

Dazu eine Frage:
Es beginnt mit einem halben Monat und endet mit einem halben Monat. Kann man dann nicht durchrechnen?

Oder ist das rechtens und gängige Praxis den Urlaubsanspruch so um 2 Monate zu mindern?

Neugierige Grüße
Whitby

Hallo,

ist allein schon im vorliegenden Fall deswegen nicht möglich, weil der Anspruch, wie geschrieben, pro Kalenderjahr berechnet wird.

Grundsätzlich Ja, wenn denn die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis so terminieren.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
in meiner Zeiterfassung stehen 29 Tage Urlaubsanspruch.

Ich meine schon, dass sich der AG den Urlaubsanspruch von angefangen Monaten spart.

Richtig, die zwei halben Monate bleiben unberücksichtigt.

Falsch ist, dass sich der Urlaubsanspruch um zwei Monate mindere: Zwei halbe Monate ergeben keine verfallenen Urlaubsansprüche zweier Monate, sondern die eines ganzen Monats.

Ok, verstehe. Danke für die Info.