ein AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit 17.04.2019 bis 16.04.2020 bekommen, im öffentlichen Dienst. Für den Jahresvertrag wurde Probezeit von 6 Monaten festgelegt. Die Bezahlung richtet sich nach dem TV-L, der AN hat im Januar 2020 seinen 40. Geburtstag.
Wie viel Tage Urlaub hat der AN innerhalb des Vertrags?
Meine Überlegung:
17.04.19 - 30.04.19 keinen Urlaubsanspruch. Grund: Kein voller Monat.*
Mai 19 - Dezember 19 (7 Monate): (29 Tage/12)*7 = 16,916 Tage
Januar 20 - März 20 (3 Monate): (30/12)*3 = 7,5 Tage
01.04.20 - 16.04.20 keinen Urlaubsanspruch. Grund: Kein voller Monat.
Lebensalterstaffelungen beim Erholungsurlaub sind schon seit längerem durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt worden. § 26 TV-L kennt nur noch 30 Tage für alle Beschäftigte.
Der Urlaubsanspruch wird je für das Kalenderjahr berechnet und - sofern nötig - gerundet.
Die Nichtberücksichtigung angefangener Monate ist korrekt.
Richtig, die zwei halben Monate bleiben unberücksichtigt.
Falsch ist, dass sich der Urlaubsanspruch um zwei Monate mindere: Zwei halbe Monate ergeben keine verfallenen Urlaubsansprüche zweier Monate, sondern die eines ganzen Monats.