Urlaubsanspruch bei 20 Std. p. Woche

Hallo, ich habe folgende Frage.
Ein Mitarbeiter arbeitet bei uns 20 Stunden in der Woche. Normalerweise 1x 4 Stunden und 2x 8 Stunden aber dies nicht immer an den gleichen Tagen.
Er hat zum Beispiel jetzt noch 10 Tage Urlaub. Wie verhält es sich wenn er einen ½ Tag Urlaub nimmt oder einen ganzen Tag. Hat er somit pro Woche 2,5 Tage Urlaub da seine 20 Stunden ja auf 2,5 Tage (20 Stunden) verteilt sind?
Danke an euch.

Gruss
bogu112

Hallo,

die Antwort steht in der Frage!

1x 4 Stunden und 2x 8 Stunden aber dies nicht immer an den gleichen Tagen

Somit 1+2 = ??

Nicht die Stunden zählen, sondern die Tage!

VG René

Guten Tag,
das bedeutet das trotz 3 Tagen Wochenarbeitszeit für eine Woche Urlaub dann 5 Tage genommen werden müssen?

Danke für die Antworten und einen schönen Tag noch.

bogu112

Hallo,

Guten Tag,
das bedeutet das trotz 3 Tagen Wochenarbeitszeit für eine
Woche Urlaub dann 5 Tage genommen werden müssen?

Nein, Urlaub wird immer in Arbeitstagen berechnet, unabhängig von der jeweiligen Stundenzahl.
Bei 3 Arbeitstagen/Woche braucht man für eine Urlaubswoche auch nur 3 Urlaubstage

Danke für die Antworten und einen schönen Tag noch.

bogu112

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

das bedeutet das trotz 3 Tagen Wochenarbeitszeit für eine
Woche Urlaub dann 5 Tage genommen werden müssen?

Nein, Urlaub wird immer in Arbeitstagen berechnet, unabhängig
von der jeweiligen Stundenzahl.
Bei 3 Arbeitstagen/Woche braucht man für eine Urlaubswoche
auch nur 3 Urlaubstage

Sofern der Anspruch nicht in Werktagen vereinbart wurde. Dann wäre „5“ Tage für eine freie Woche aber auch Quark… Man müßte 6 Tage für eine Woche abziehen.

Gruß,
LeoLo

schonmal sorry dafür das ich gleich patzig schreiben
aber „schwachsinnd“

Urlaub ist immer für einen „Arbeitstag“ zu nehmen
ein Mitarbeiter der 3 Tage in der Woche arbeitet und von Montag bis Freitag Urlaub beantragt, trägt 3 Urlaubstage ab.

wie schon gesfhrieben ist es für die urlaubstage unbeachtlich wie viel stunden an dem tag eignetlich gearbeitet würden

für die lohnfortzahlung gilt die durchschnittliche arbeitszeit pro arbeitstag … also auch wieder unbeachtlich ob er den einen tag mit 4 stunden oder einen derer mit 8 frei nimmt
er bekommt „einfach erklärt“ ein drittel von ((2x8)+4)/3=6 stunden am tag für einen U-Tag bezahlt… da er monatslöhner ist macht das eh keinen unterschied weil da die abrechnung keinen unterschied macht ob er einen tag mit 4 oder einen mit 8 stunden frei macht…

und mal ehrlich … wieviel urlaub bekommt denn ein vollzeitbeschäftigter mitarbeiter bei euch ? 33 Tage? wenn er mit seinen 3 tagen schon 20 bekommt…

falsch
wenn ein mitarbeiter in einem unternehmen arbeitet das nach werktagen rechnet hätte er mal per se als vollbeschäftiger MA einen min. Anspruch auf 24 WERKtage … Arbeitstage sind halt 20…

arbeitet er aber wie im problemfall nur 3 Tage dann hat auch seine urlaubswoche nur 3 Tage …

Nur die Ermittlungsgrundlage für seinen Jahresanspruch wäre anders…

Rechenbeispiel

Vollbeschäftigter bekommt 24 WERKtage (Mo-Sa) Urlaub im jahr, ein mitarbeiter arbeitet aber 3 Tage nur, dann bekommt er für jeden vollen monat 1/12 des Jahresanspruchs
und dann je 1/6 pro Tag den er für das Unternehmen arbeitet
aaaalso
Hier ist er das ganze Jahr beschäfigt…
also nur noch die frage wie viel tage er im Jahr auf grund seiner Teilbeschäftigung urlaub hat…
24/6*3=12 Urlaubstage welche aber wiederrum nur auf ARBEITSTAGE gerechnet werden

es sei denn man macht im unternehmen keine unterscheidung ob teil oder vollzeit beschäfigt und gewährt jedem mitarbeiter den vollen Urlaubsanspruch und sie müssen wenn sie mo-mi arbeiten und die ganze woche frei haben wollen eben mo-sa beantragen.

urlaubsberechnung war noch nie einfach
für die meisten

deswegen seit mir nicht böse
aber sowas sollten leute machen die es können

man macht da schnell fehler und einer von beiden fühlt sich verarscht …

Völliger Bullshit
Hi!

Sei mir nicht böse, aber Deine Antwort in ihrer Gesamtheit ist von vorne bis hinten nur eins:
Bullshit!

Ich gehe da jetzt gar nicht näher drauf ein, da die Frage hier vor Deinem - ich nenne es mal - Eingreifen vollkommen beantwortet war, aber das hier

deswegen seit mir nicht böse
aber sowas sollten leute machen die es können

ist derart lächerlich!

Du versuchst gerade mit einer an den Haaren herangezogenen Logik den Experten, der mit Abstand über den größten Sachverstand hier im AR-Forum verfügt, zu belehren.

Das ist, wenn ich Deine „Begründungen“ lese, ungefähr so, als würde mein 13-jähriger Sohn, der Physik als Schulfach liebt, an irgendeiner beliebigen Uni aufschlagen und dort die Profs zurechtweisen.

Oder kurz: Du machst Dich hier gerade lächerlich

Gruß
Guido

Hallo zweites-ich

falsch
wenn ein mitarbeiter in einem unternehmen arbeitet das nach
werktagen rechnet hätte er mal per se als vollbeschäftiger MA
einen min. Anspruch auf 24 WERKtage … Arbeitstage sind halt
20…

Vielleicht solltest Du erst denken dann schreiben…?? Wäre mal eine Überlegung.

Auch was den Rest angeht, kann ich dir in Ruhe attestieren, daß Du nur Unsinn schreibst. Ist der Urlaub in Werktagen bemessen, ist ungeachtet der Anzahl der Arbeitstage pro Woche für eine freie Woche 6 Tage fällig. Damit wird der gesetzliche Mindestanspruch von 4 Wochen ebenso erfüllt, wie wenn der Urlaub in Arbeitstagen bemessen ist und der von dir zitierte AN mit 3 Arbeitstagen pro Woche einen Anspruch von 12 Arbeitstagen im Kalenderjahr hat.

urlaubsberechnung war noch nie einfach
für die meisten

Naja, nach dem ganzen Quark, den Du geschrieben hast, bin ich nicht wirklich überrascht.

deswegen seit mir nicht böse
aber sowas sollten leute machen die es können

Dann solltest Du das beherzigen.

Sei mir nicht böse, aber wenn der Schwanz mit dem Hund wedeln will, belustigt mich das schon ein wenig.

Gruß,
LeoLo

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