Hi,
ich suche nun schon lang wie hoch mein Arlaubsanspruch im Jahr ist. Ich Arbeite 6 Tage die Woche, 40 Stunden in der Woche und bin 29 Jahre alt. An zwei Tagen arbeite ich aber nur 4 Stunden.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch also ?
Hallo,
es kommt drauf an ob ein tarifvertrag besteht.
Aber minimum sind es 4 Wochen,das heisst 24 Tage.
Die Woche ist von Mo-Sa.
Dann haben manche Tarifverträge auch 6 Wochen also 32 Tage.
Zudem gibt es noch Sonderurlaub.
Hoffe ich konnte helfen.
Dani
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
§ 3 Bundesurlaubsgesetz: Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Die Norm geht von 6 Arbeitstagen wie bei Dir aus. Daher hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens diese 24 Werktage. Die Vorschrift ist zwingend und darf nicht vertraglich unterschritten werden! Arbeitnehmer mit 5-Tage-Woche haben daher nur 20 Tage. Die meisten Arbeitnehmer haben aber mehr. Das müsste in Deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen.
Viel Glück!
Hallo HippoHaribo,
jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub. Dabei wird von einer 6-Tage-Woche ausgegangen. Es ist dabei nicht wichtig, ob Du 4, 6 oder 8 Stunden am Tag arbeitest. Das ist das was vom Gesetz (Bundesurlaubsgesetz § 3 Abs.1, guckst Du hier: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…) festgeschrieben ist. Dies ist jedoch der Mindesanspruch, den jeder Arbeitnehmer hat. Wenn Du in einer Branche arbeitest, die durch Tarifverträge geregelt ist, dann gilt der Tarifvertrag. Es darf aber in keinem Fall weniger als 24 Tage sein.
LG
Nelofee
Hallo.
Deine Frage verstehe ich nicht. Normalerweise muß der genaue Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag stehen.
Nun gut, allgemein gilt: Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Mindesturlaub 24 Werktage, d.h. die Samstage zählen als Werktag, nur Sonn- und Feiertagen gelten nicht als Werktag.
Wenn du als eine Vollzeitkraft arbeitest, bekommst du für 12 Monate Arbeit mindestens 24 Werktage Urlaub. Die meisten Bürofirmen rechnen Werktage aber nur von mo-fr, weil an den Wochenenden dort nicht gearbeitet wird. Geht also auch nach freier Entscheidung der jeweiligen Branche.
Der Urlaubsanspruch wird auch nicht nach dem Lebensalter des Arbeitnehmers bestimmt, auch nicht nach seiner Betriebszugehörigkeitszeit und auch nicht nach Arbeitsstunden. Nur so, wie ich oben schon gesagt habe.
Mehrarbeitsstunden, also außerhalb der regulären Arbeitszeit, dafür kann der Arbeitgeber Freistunden (zur Stundenverrechnung) anbieten oder sie - je nach Vereinbarung mit AN - auszahlen.
Bitte guck doch mal selbst im Google/Internet/Suchmaschine nach unter dem Begriff „Bundesurlaubsgesetz“. Da könntest du weitere Informationen finden. Im äußersten Zweifelfall könntest du natürlch auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht anfragen, falls dein persönlicher Fall bei der Urlaubsberechnung ausnahmsweise anders wäre. Wie gesagt, es kommt auf den Arbeitsvertrag und dessen Urlaubsangaben an. Das hattet ihr ja so miteinander vereinbart.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Grüsse, Delia
Hallo,
ich meine 24 Tage Minimum da es so gesetzlich geregelt ist aber wichtig ist was in deinem Arbeitsvertrag steht. Darf aber nicht weniger wie die 24 Tage sein.
Aber genau weis ich es nicht. Denke andere können dir da besser helfen.
lg
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht jedem AN pro Kalenderjahr ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub zu. Der Mindesturlaub liegt bei 24 Werktagen (incl. Samstag als Werktag, d.h. 4 Wochen Urlaub). Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr (01.01.-31.12. - § 1 BUrlG).
Hierbei handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Mindesturlaub. Je nach Branche, Tarifvertrag o.ä. liegt der Urlaubsanspruch höher. Ich empfehle, sich an den Betriebsrat/Personalrat zu wenden oder an die Personalabteilung ein entsprechendes Schreiben zu richten. Beim Urlaubsanspruch handelt es üblicherweise nicht um irgendwelche betriebliche Geheimnisse, die Antwort sollte also begründet ausfallen.
Auch ist die 5-Tage-Woche üblich, also wird der 6. Arbeitstag mit zusätzlichem Urlaub oder einem freien Tag vergolten?
Bedaure, wenn ich keine bessere Antwort geben kann.
Hi,
Dein Urlaubsanspruch ist ganz klar im Bundesurlaubsgesezt geregelt. Wobei hier nur der mindest Urlaub geregelt wird. Das Budesurlaubsgesetzt macht keinen Unterschied wieviele Stunden Du arbeitest,
ob Du Voll oder Teilzeitbeschäftigt bist. Jeder hat den selben mindest Anspruch.
Allerdings kann Dein Tarifvertrag einen höheren Anspruch vorraussetzen. Dazu musst Du Dich mit Deiner Gewerkschaft oder Deinem Betriebsrat zusammensetzen.
Viele Grüßen
Byrdi
HI
das kann man dir nur beantworten, wenn man weiß welchem Tarifvertrag du zugeordnet bist.
Generell gesagt unterscheidet sich der Urlaubsanspruch nicht von anderen, auch wenn man an einigen Tagen weniger Stunden arbeitet.
Ausschlaggeben ist die Tage-Woche
Beispiel:
Bei einer 6 Tage-Woche = 30 Tage-Jahresurlaub
bei einer 4 Tage-Woche = 30/6x4
etc.
LG
Der grsetzliche Mindesturlaub beträgt in Ihrem Fall 24 Tage (BuG), es sollte aber auch in Ihrem Arbeitsvertrag stehen. Bei bestimmten Branchen kann der Urlaub auch länger sein. Diesen Anspruch haben Sie rein rechtlich gesehen, nur als Mitgliede einer Gewerkschaft.
MfG Joachim
Hallo.
der deutsche Gesetzgeber schreibt einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor.Oft ist das in den Arbeitsverträgen aber besser geregelt. Bei einer 40 Stunden- Woche beträgt die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 6,67 Stunden, daraus würde sich der Mindestanspruch von 24 Tagen Urlaub mit je 6,67 Stunden errechnen.
Hallo,
Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage im Jahr. Unerheblich ob Du an 2 Tagen nur 4 Stunden arbeitest. In der Regel ist der tarifliche Urlaubsanspruch höher. Leider hast Du mir nicht gesagt, ob Dir der gesetzliche oder tarifliche Urlaub zusteht. Welcher Tarif wäre für Dich zuständig?
Gruß
Hallo,
ich kann dir leider nicht weiterhelfen
mfg susis.
So pauschal kann mann das nicht Sagen. Es kommt drauf an in welche branche du bist tätig und obe es da einer Tariff Abkommen gibt oder nicht, oder ob es in euren Betrieb einer Betriebsrat gibt und womöglich einer bindenden Betriebsvereinbarung. Wenn alles nicht, dann gilt die mindest voraussetung unter die ‚Bundesurlaubsgesetz‘, Google mal.
Ich glaube aber 4 Wochen egal ob voll oder teilzeitbeschäftigt.
Hallo,
laut Bundesurlaubsgesetz hat man bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage Urlaub. Daher hat man bei einer 6-Tage-Woche entsprechend 24 Tage Urlaub. Die Arbeitsstunden pro Tag sind hierfür nicht maßgeblich.
MfG
Angelsfear