Urlaubsanspruch bei 400 € Job

Hallo!

Man stelle sich folgende hypothetische Situation vor: Es wird ein 400 € Job an einer Schule angenommen, der Arbeitnehmer erhält seinen fertigen Arbeitsvertrag. Dem Arbeitnehmer wurde mitgeteilt, dass dieser jeden Monat pauschal 400 Euro erhalte und Überstunden bzw. Minusstunden ausgleichen müsse bei einem festen Monatsstundensatz. Ebenso wurde ihm gesagt, dass er während der Schulferien durchbezahlt werde, er erhalte also auch dann 400 Euro pro Monat, wenn er aufgrund der Ferien gar nicht arbeiten muss.

Jedoch stehen einem ja auch bei einem 400 €-Job Urlaub zu und folgende Formulierung im Vertrag ist etwas unverständlich:

„Der Urlaub beträgt 25 Arbeitstage und ist während der Ferienzeiten zu nehmen.“

Wenn der Arbeitnehmer in den Ferien jedoch sowieso durchbezahlt wird, wie läuft das dann mit dem Urlaub? Erhält der Arbeitnehmer den dann separat zusätzlich ausgezahlt?

Liebe Grüße

Hallo

Der Wille des Arbeitgebers scheint offensichtlich zu sein, den Erholungsurlaub zu gewähren und den Zeitraum vorzugeben. Die Ferienzeit ist also gleichzeitig auch der Zeitpunkt der Urlaubsnahme.

Wieviele Tage / Woche arbeitet der AN denn regelmäßig? Erst dann könnte man sagen, ob überhaupt noch Resturlaubsansprüche offen sind.

Gruß,
LeoLo

Der Arbeitnehmer arbeitet an drei Tagen à 5 Stunden pro Woche.

LG

Hallo

Bei 3 Tagen / Woche käme man da auf sage und schreibe 8 Wochen (+1 Tag) Urlaubsanspruch im Jahr. Da müsste man mal schauen, ob alle Schulferien (Sommer-, Herbst- und Osterferien) gemeint sind oder ob der AG hier versäumt hat, den Anspruch eines Vollzeit-AN auf einen Teilzeitler runterzurechnen.

Dabei setze ich voraus, daß die Regelung im Arbeitsvertrag im Wortlaut war und keine relevanten Passagen bei der Thread-Erstellung weggelassen wurden.

Wie dem auch sei. Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigten bezahlten Erholungsurlaub gewähren und dann auch noch in der Höhe, sind schwer zu finden. Ungeachtet der Rechtslage würde ich da kein großes Fass mehr aufmachen…

Gruß,
LeoLo

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Servus,

Bei 3 Tagen / Woche käme man da auf sage und schreibe 8 Wochen
(+1 Tag) Urlaubsanspruch im Jahr.

Etwas missverständlich formuliert, oder?

Ich versuche es mal einfacher zu formulieren: Da der Arbeitnehmer nur 3/5 der Arbeitszeit des Vollarbeitnehmers leistet, steht ihm natürlich auch nur die entsprechend verringerte Urlaubszeit zu.

Also nach dieser Formel, wären das bei 3 Tagen wöchentlicher Arbeit und 24 Tagen für Vollerwerbstätige:

\frac{3}{5} 24 = 14,4

Urlaubstage.

Oder habe ich jetzt was übersehen?

Gruß,
Sax

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Hallo,

wenn der Arbeitgeber in einem Vertrag 25 ARBEITSTAGE Urlaub gewährt und jemand 3 Arbeitstage pro Woche arbeitet, hat er nach dem Buchstaben des Vertrages erst einmal 8 Wochen Urlaub im Jahr (25/3 Wochen).

Es sei denn, die Auslegung des Vertrages würde ergeben, dass das nicht gemeint gewesen sein kann und er in Wahrheit WERKTAGE meinte oder 25 Arbeitstage „auf Basis einer 5-Tage-Woche“.

VG
EK

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Hallo

Bei 3 Tagen / Woche käme man da auf sage und schreibe 8 Wochen (+1 Tag) Urlaubsanspruch im Jahr. Da müsste man mal schauen,… ob der AG hier versäumt hat, den Anspruch eines
Vollzeit-AN auf einen Teilzeitler runterzurechnen.

Dass er zumindestens die Sommerferien gar nicht arbeiten muss, scheint doch Absicht zu sein:
„er erhalte also auch dann 400 Euro pro Monat, wenn er aufgrund der Ferien gar nicht arbeiten muss.“

Viele Grüße

PS @UP: Ich würde es auch so annehmen wie es ist. Das ist tatsächlich ungewöhnlich vorteilhaft. - Normalerweise (oder wenigstens nicht selten) kriegen die 400-Euro-Jobber - unrechtmäßigerweise - weder Urlaub noch Lohnfortzahlung, wenn sie krank sind.

Servus,

also ich finde es treuwidrig einen Vertrag, der - wahrscheinlich aufgrund eines Fehlers - ohnehin schon deutlich mehr Urlaubstage zusichert, als gesetzlich vorgeschrieben, so umzuinterpretieren, dass man einen utopischen Urlaubsanspruch generiert.

Gruß,
Sax