Ich weiß, dass es bei einem 400 €-Job einen Urlaubsanspruch gibt,der sich nach der Anzahl der Tage, die man pro Woche arbeitet, berechnet.
Ist es aber rechtens, den Urlaubsanspruch im Vertrag auszuschließen (so á la „ein Recht auf Urlaub besteht nicht“)?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch bricht sozusagen die Vereinbarung im Vertrag.
… richtig.
Grundsätzlich herrscht zwar Vertragsfreiheit. Wenn gesetzlich jedoch ein Mindeststandard geregelt ist, dann ist eine Abweichung nach unten unzulässig bzw. im Vertrag unwirksam.
Enthält ein Vertrag keine sog. Salvatorische Klausel - das kann bei unerfahrenen Vertragspartnern schon mal vorkommen - dann infiziert die unwirksame Klausel den ganzen Vertrag und somit verlieren auch zulässige Einschränkungen an Gültigkeit. Das ist manchmal ein Glücksfall
Soweit ich mich erinnere beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 1,5 Tage je Beschäftigungsmonat. Bei Teilzeit ist entsprechend anzurechnen.
Ist es aber rechtens, den Urlaubsanspruch im Vertrag
auszuschließen (so á la „ein Recht auf Urlaub besteht nicht“)?
Hallo,
gem. § 13 Abs. 1 BUrlG ist der gesetzliche Mindesturlaub „unabdingbar“, d.h., es darf nicht zum Nachteil des AN von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden. Entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen sind unwirksam. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html
Der Mindesturlaub nach § 3 Abs. 1 (24 Werktage)bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche und muß bei weniger Arbeitstagen pro Woche entsprechend anteilig gerechnet werden.
Die tägliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle, nur die Arbeitstage zählen.