Hallo Leute,
wer weiß hier was:
Wie verhält es sich, wenn man einen Jahresvertrag hat, dieser zu Ende ist, aber man hat keinen einzigen Tag Urlaub genommen.
Die monatliche Anzahl der zu leistenden Stunden betrug 36.
Hat man dann rechtlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich?
Danke schon mal für eure Infos.
Hallo
sofern (tarif-)vertraglich nichts gesondert geregelt ist, gilt
Hat man dann rechtlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich?
BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Gruß
Wawi
Hallo!
Für die Berechnung des Urlaubsanspruch ist nicht die Stundenzahl sondern die Arbeitstage je Woche wichtig ! Falls ohne Tarifvertrag dann gilt das Bundes-Urlaubsgesetz :
Beispiel : 5 Tage je Woche, dann 20 Urlaubstage. 1 Tag pro Woche = 4 Urlaubstage
Stundenzahl ist unwichtig. Jemand der z.B. 10 Std. an 2 Wochentagen arbeitet bekommt weniger Urlaub als einer, der diese 10 Std. an 5 Tagen/Woche leistet.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…
„Erholungsurlaub“ anklicken
MfG
duck313
Hallo!
Schade, dass die Antwort
Für die Berechnung des Urlaubsanspruch […]
nicht zur Frage „Hat man dann rechtlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich?“
passt … 
Gruß
Wawi
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