Urlaubsanspruch bei 6-Tage-Woche

Wenn jemand eine 37 1/2 Std.-Woche hätte und der Arbeitgeber im Vertrag eine 6 Tage-Woche mit einem Tag frei hätte (z.B. man arbeitet Mo-Sa und Mittwochs ist frei) und man demzufolge 5 Tage arbeitet…
Wie würde dann Urlaub angerechnet? Wären es dann bei 3 Wochen Urlaub 18 angerechnete Urlaubstage, oder 15? Gäbe es dazu irgendwelche Gesetzestexte?

Hi!

Wenn jemand eine 37 1/2 Std.-Woche hätte und der Arbeitgeber
im Vertrag eine 6 Tage-Woche mit einem Tag frei hätte (z.B.
man arbeitet Mo-Sa und Mittwochs ist frei) und man demzufolge
5 Tage arbeitet…

Also doch eine 5-Tage-Woche…

Wie würde dann Urlaub angerechnet? Wären es dann bei 3 Wochen
Urlaub 18 angerechnete Urlaubstage, oder 15?

Das kommt darauf an, ob zum Thema Urlaub im Arbeitsvertrag die Rede von ARBEITStagen oder WERKtagen ist.

Arbeitstage wären es 15, Werktage wären 18 (da Werktage alle Tage von Mo-Sa sind, egal, ob man da auch arbeitet)

LG
Guido

Hmmm…
in diesem Fall würde ich mal davon ausgehen, daß es Arbeitstage sind!
Gibt es dazu irgendwo den entsprechenden Paragraphen? Irgendwo müsste doch sowas stehen, oder?

Hallo,

Gibt es dazu irgendwo den entsprechenden Paragraphen? Irgendwo
müsste doch sowas stehen, oder?

Es gibt eine Definition von Werktagen im Bundesurlaubsgesetz. Und daraus ergibt sich dann auch die unterschiedliche ‚‚Behandlung‘‘ von Arbeits- und Werktagen.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html

MfG

Hallo,

Einzelhandel? Der freie Tag steht NICHT fest? Die Regelungen im Einzelhandel (insbesondere im Tarifvertrag) sprechen immer von Urlaub in Werktagen. Der ist nur dann auf eine 5-Tage-Woche umzurechnen, wenn die Lage des Freizeittages von vornherein feststeht, sozusagen Urlaub um feste Freizeittage genommen werden kann. Die Freizeittage müssten sich dann aber aus dem Kalender ergeben, bevor der Urlaub festgelegt wird.

Grüße
EK

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