Dieter Nuhr
Hi!
danke für die Nicht-Richtigstellung. Wenn man schon über
jemand lästert sollte man - vor allem in Hinblick auf das UP -
sein Wissen preisgeben anstatt andere einfach nur anzugreifen.
Warum?
Wolfgang hat alles erklärt und belegt.
Bevor Du hier mit Deinem Unwissen um Dich wirfst und dann auch noch die Leute blöd anmachst, die Dich auf genau das hinweisen, solltest Du überlegen, ob in einem Forum, dass den Begriff des WISSENS in seinem Namen trägt, wirklich zu Themen Deinen Senf gibst, von denen Du nichts verstehst.
Dann erklär mir mal das:
http://www.business-netz.com/artikel/Personal/Arbeit…
OK, ich zitiere aus Deinem (nicht wirklich guten) Link:
- Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 30.06.:
Scheidet ein Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung nach dem 30.06. aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er den vollen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr, soweit das Arbeitsverhältnis vor der Kündigung mehr als 6 Monate bestanden hat. Anderenfalls hat er einen Urlaubsanspruch in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
Da steht nichts von Wahlmöglichkeit, denn diese existiert nicht!
Außerdem war es bei meinem Mann so,
Ja super!
Das ist natürlich ein Argument, gegen das irgendwelche eindeutige Rechtsprechung nicht anstinken kann.
Ungesetzlich, dann aber von beiden
Arbeitgebern?
Und das ist erneut ein Beleg für Deine Ahnungslosigkeit.
Nur soviel: Hätte Dein Mann auf sein Recht bestanden, hätte der alte Arbeitgeber den Urlaub komplett vergüten müssen.
Man man man
Gruß
Guido