Urlaubsanspruch bei ALGI?

Hallo zusamen,

Nehmen wir an, Frau X sucht Arbeit und bezieht Leistungen vom AA, nämlich ALG I.

Nehmen wir ferner an, Frau X hätte zwei Kinder. (Das kleinste etwa 1,5 Jahre, würde im August in den Kindergarten eingewöhnt werden. Das größere, schulpflichtige Kind hätte Sommerferien.)

Hätte Frau X einen besnderen Urlaubsanspruch, bei dem einen oder anderen Fall?

Was wäre, wenn es nicht um den Beginn einer Anstellung ginge, sondern um den Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, die nicht unterbrochen werden könnte?

Freue mich auf Antworten.

Vielen Dank und viele Grüße
LuMami

Google Kaputt ???
Hallo,

der erste Treffer bei Eingabe von „Urlaub ALG 1“.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_170772/Dienststellen…

&Tschüß
Wolfgang