Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Hallo zusammen,

ich hab mal ´ne Frage für meine Mutter und hoffe jemand weiss Rat…
Meine Mutter ist seit September 2002 arbeitsunfähig erkrankt, hat also das ganze Jahr 2003 nicht gearbeitet und wird wahrscheinlich garnicht mehr arbeiten können. Im März wird sie ausgesteuert, und das Arbeitsverhältnis ist dann beendet. Nun hat sie ihre Arbeitgeberin gefragt, ob sie den Urlaub für 2003 ausgezahlt kriegt, und die sagte, dass geht nicht, weil sie ja garnicht gearbeitet hat. Stimmt das?
Ich habe mich ein bischen im Internet umgesehen, aber richtig was rausgefunden habe ich nicht…

Wär für Antworten sehr dankbar !

Viele Grüße, Nicole

Hallo zusammen,

ich hab mal ´ne Frage für meine Mutter und hoffe jemand weiss
Rat…
Meine Mutter ist seit September 2002 arbeitsunfähig erkrankt,
hat also das ganze Jahr 2003 nicht gearbeitet und wird
wahrscheinlich garnicht mehr arbeiten können. Im März wird sie
ausgesteuert, und das Arbeitsverhältnis ist dann beendet. Nun
hat sie ihre Arbeitgeberin gefragt, ob sie den Urlaub für 2003
ausgezahlt kriegt, und die sagte, dass geht nicht, weil sie ja
garnicht gearbeitet hat. Stimmt das?

Hallo.

Die Begründung ist halb-falsch. Das Ergebnis ist richtig. Ein Anspruch auf Abgeltung besteht nur bei Beendigung des AV und auch nur dann, wenn die Arbeitsleitsung bei Fortbestehen des AV hätte erbracht werden können. Wenn Deine Mutter also nicht mehr arbeitsfähig sein wird, verfällt am 31.03.04 (soweit nichts anderes wirksam vereinbart wurde) jeglicher Urlaubsanspruch und damit auch der Anspruch auf Abgeltung.

Gruß,
LeoLo